Wissenswertes über den Zoll und die Zollgebühren | Russland, Kasachstan, Belarus, Ukraine

15/02/2022

Hier finden Sie Informationen über die Zollregistrierung und welche wichtigen Zollprozeduren es gibt. Sie erhalten einen Überblick über Zolltarife und Zollgebühren, inkl. der Einfuhrumsatzsteuer sowie Zollzahlungen.

Registrierung am Zollamt in Russland

Die Warenverzollung stellt einen Schlüsselfaktor beim Warenimport dar und hat somit große Auswirkungen sowohl auf den zeitlichen, als auch auf den finanziellen Rahmen. Um Probleme zu vermeiden muss besonders bei der Vorbereitung der Liefer- und Transportdokumenten für den Export eine gründliche Überprüfung vorab durchgeführt werden. Die Optimierung der Zollabwicklung ist in dieser Hinsicht Garant für einen erfolgreichen Import.

Bei Warenimporten zwischen verbundenen Unternehmen ist eine besondere Vorbereitung notwendig. Dies hat mit der Tatsache zu tun, dass die Rechnung, welche bei Importen zwischen nicht verbundenen Unternehmen als Grundlage für die Kalkulation des Zollwerts dient, als nicht ausreichend eingestuft wird.

Um den Zollwert bei Importen zwischen verbundenen Unternehmen zu belegen, müssen zusätzliche Dokumente, wie zum Beispiel eine beglaubigte Preisliste von der Handelskammer des Exporteurs, die Ausfuhranmeldung oder eine offizielle Auftragsbestätigung, eingereicht werden. In solchen Situationen kommt oft die Tatsache, dass viele ausländische Unternehmen gleichzeitig an die eigene Tochtergesellschaft und an andere Importeure verkaufen, erschwerend hinzu, zumal die Preise für die Tochtergesellschaft erfahrungsgemäß am niedrigsten ausfallen. Wenn in diesen Fällen in der Datenbank der Zollbehörden für identische Waren verschiedenen Preise vorliegen, kommt es häufig zu Zollwertkorrekturen und damit verbundenen Verzögerungen bei der Verzollung.

Zollprozeduren

Um den Warenverkehr innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion und mit anderen Staaten zu regeln, sieht der Zollkodex der Zollunion verschiedene Zollprozeduren vor.

Überlassung zum internen Verbrauch 

Waren, die im Rahmen dieser Zollprozedur eingeführt werden, erlangen den Status „Ware der Zollunion“, sofern folgende Bedingungen
erfüllt wurden:

  • Volle Entrichtung von Zoll, Mehrwertsteuer und sonstigen Gebühren
  • Einhaltung aller anderen gültigen Normen für die Wareneinfuhr (Produktzertifizierung, Lizensierung, etc.)
  • Einhaltung aller geltenden Einschränkungen und Verbote

Waren, die unter dieser Zollprozedur in das Zollgebiet gebracht werden, werden dem freien Verbrauch überlassen und unterliegen keiner Verpflichtung zur Rückausfuhr.

Export

Diese Zollprozedur sieht vor, dass Waren, die sich im freien Verkehr im Zollgebiet der Zollunion befinden, ausgeführt werden. Der Warenexport ist nur für jene Waren anwendbar, welche im Zollgebiet hergestellt bzw. zu einem früheren Zeitpunkt importiert wurden und für welche keine Einschränkungen bzw. Verbote herrschen. Auch diese Zollprozedur sieht keine Verpflichtung zur Rückeinfuhr vor.

Für einige Warenkategorien, wie zum Beispiel für die meisten Rohstoffe, müssen Ausfuhrzölle bezahlt werden. Allerdings fällt bei Exporten eine Null-Umsatzsteuer an.

Internationaler Zolltransit 

Unter dieser Zollprozedur werden ausländische Waren durch das Zollgebiet der Zollunion zwischen der Stelle ihrer Einfuhr und der Stelle ihrer Ausfuhr unter Zollkontrolle transportiert. Dabei fallen keine Zölle, Steuern oder sonstige Zollgebühren an. Alle Bedingungen zum internationalen Zolltransit, wie die Erteilung der Erlaubnis und die zeitliche Begrenzung, werden von den Zollbehörden festgelegt.

Diese Zollprozedur ist für alle Warenklassen anwendbar, sofern keine Einschränkungen und Verbote gelten. Der Zolltransit ist nicht nur durch den Zollkodex der Zollunion, sondern auch durch unterschiedliche internationale Abkommen geregelt.

Wirtschaftliche Zollprozeduren

Zolltarif

Beim Zolltarif der Zollunion handelt es sich um eine standardisierte Nomenklatur zur Klassifikation von Waren für den Außenhandel, und im Grunde, um eine detailliertere und weiterführende Version des „Harmonisierten Systems“ zur Bezeichnung und Codierung von Waren (Abk. HS-Code) der Weltzollorganisation. Ein weiteres vergleichbares System ist der sogenannte TARIC Code (Tariff of the European Communities) der Europäischen Union.

Die aktuelle Ausgabe des Zolltarifs der Zollunion trat am 1. Januar 2010 in Kraft und wurde von der Kommission der Zollunion gemeinsam mit den nationalen Zolldiensten der einzelnen Mitgliedsstaaten ausgearbeitet. Das Ziel des Zolltarifs ist es, Waren für die Zollabwicklung zu identifizieren und den anzuwendenden Zollsatz festzulegen.

Jede Zolltarifnummer der Zollunion besteht aus 10 Zeichen:

  • Die ersten zwei Ziffern kennzeichnen die Produktgruppe (Bsp. 72 – steht für Eisen und Stahl);
  • Die nächsten zwei Nummern kennzeichnen die Produktposition (Bsp. 7201 – Roheisen in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen);
  • Die nächsten zwei Nummern stehen für die Produktsubposition (Bsp. 720110 – Roheisen, nichtlegiert, mit einem Phosphorgehalt von 0,5% des Gewichts oder weniger);
  • Die letzten vier Nummern zeigen weitere vorhandene Unterteilungen auf (Bsp. 7201101900 – mit einem Mangangehalt von mindestens 0,4% und einem Siliciumgehaltvon mindestens 0,1% des Gewichts).

Insgesamt besteht der Zolltarif der Zollunion aus 21 Unterteilungen und 99 Gruppen. Die Klassifizierung der Waren nach einer der Zolltarifnummern der Zollunion erfolgt durch den Deklaranten bei der Erstellung der Zollerklärung. Die finale Entscheidung und auch das Recht diese, wenn nötig zu ändern, liegt jedoch in der Hand der zuständigen Zollbehörde.

Der Zolltarif in der Ukraine basiert auf ähnlichen Prinzipien und enthält insgesamt 21 Unterteilungen und 97 Warengruppen. Grundsätzlich ist der Zolldeklarant für die Klassifizierung verantwortlich. Jedoch kann die finale Entscheidung der Zollbehörde von der vom Deklaranten vorgeschlagenen Klassifizierung abweichen.

Zollzahlungen / Zollgebühren

Gemäß der geltenden Gesetzgebung sind für den Import von Waren in die Eurasische Wirtschaftsunion folgende Zahlungen vorgesehen:

Zoll und Zollgebühren

Dieser wird allgemein in Form eines prozentualen Anteils des Zollwerts („ad valorem“ Zollsatz oder Wertzoll) oder aber als fixer Betrag pro Einheit (z.B. Stück, Kilogramm etc.) festgelegt („spezifischer Zollsatz“). Eine weitere Variante ist der kombinierte Zollsatz der beiden vorigen Zollsätze, wobei jener mit dem höheren Abgabenwert anfällt. Für einige Warengruppen ist auch eine zollfreie Einfuhr vorgesehen.

Welcher Zollsatz für ein bestimmtes Produkt vorgesehen ist wird von der Zolltarifnummer bestimmt. Der Wertzoll bei Importen variiert für den Großteil der Waren zwischen 0% und 20%, wobei es auch Ausnahmen gibt, wie zum Beispiel verschiedene Fleischsorten, bei denen der Zollsatz bis zu 65% betragen kann. Ursprünglich waren Zollsätze klar im Fünfprozentabschnitt definiert, also 0%, 5%, 10%, 15% und 20%.

Nach dem Beitritt Russlands zur WTO im August 2012 müssen die lokalen Zollsätze in der Übergangszeit von 7 Jahren dem internationalen Standard schrittweise angepasst werden. Nach der ersten Anpassung im Jahr 2013 hat sich die Struktur der Zollsätze grundlegend verändert, wobei die Unterteilung der Prozentsätze nun detaillierter geworden ist und sogar Wertzölle mit Kommastellen anfallen können (z.B. 8,2%, 9,4% etc.).

Ein weiteres Kriterium für die Errechnung des Zollsatzes ist das Ursprungsland der Waren. Hier sind verschiedene Multiplikatoren für den Wertzoll je nach Ursprungsland vorgesehen. Von einem Multiplikator null, der die Wareneinfuhr begünstigen soll, bis hin zu einem Multiplikator zwei, welcher den Wertzoll verdoppelt:

  • Für am wenigsten entwickelte Staaten, GUS Staaten und Serbien gilt der Multiplikator 0, sprich keine Importzölle werden fällig
  • Für Entwicklungsländer gilt ein Multiplikator von 0,75
  • Der Multiplikator 1 ist der am häufigsten vorkommende (u.a. für EU-Länder zutreffend)

Um einen Vorteil aus diesem Multiplikatorensystem bei der Verzollung zu ziehen, muss den Zollbehörden ein entsprechendes Ursprungszeugnis vorgelegt werden.

Momentan finden in der Ukraine zwei Zollsätze Anwendung: ermäßigter und voller Satz. Ermäßigte Zollsätze gelten für die Waren, die aus den WTO-Ländern und den Ländern, die der Ukraine den Handelsstatus der „meisbegünstigten Nation“ erteilt haben, stammen. Volle Zollsätze gelten für die Waren, die aus allen anderen Ländern stammen, oder für solche Waren, deren Herkunftsland nicht bestimmt werden kann (unbekannt ist).

Besondere Arten der Zollsätze (z.B. saisonale, spezielle, Antidumping- und Ausgleichszölle) können auf die Einfuhr bestimmter Waren Anwendung finden. Die Ukraine hat keine Ausfuhrzölle außer solcher für Erdgas, Metallschrott, Vieh, Rohleder, Gerste und bestimmte Ölsaaten. Im Allgemeinen sieht der ukrainische Zolltarif Zollsätze für unterschiedliche Waren vor.

Akzisesteuer

In der Eurasischen Wirtschaftsunion wird die Akzisesteuer für eine begrenzte Anzahl von Produkten, wie zum Beispiel alkoholische Getränke, Tabakwaren, Treibstoffe, Kraftfahrzeuge usw. erhoben. Die Akzisesteuer wird bei der Importverzollung verrichtet und äußert sich im Allgemeinen als fixierter Betrag pro Einheit in nationaler Währung, je nach Importland.

Akzisesteuer fällt für bestimmte, in die Ukraine einzuführende oder in der Ukraine hergestellte Waren an. Akzisesteuerpflichtige Waren umfassen Äthylalkohol, alkoholische Getränke, Tabak und Tabakerzeugnisse, Autos, Karosserien, Motorräder, Flüssiggas, Benzin, Dieselkraftstoff und bestimmte weitere Treibstoffprodukte sowie Verkauf bestimmter Wertpapiere und Geschäfte
mit Derivaten.

Momentan ist in der Ukraine eine allmähliche Erhöhung der Akzisesteuern für Erdölerzeugnisse, Tabakwaren, Äthylalkohol und alkoholische Getränke zu verzeichnen. Die Sätze der Akzisesteuern können ad valorem (Prozentsatz von dem Warenwert), spezifisch (in Geldeinheiten pro Wareneinheit), oder kombiniert berechnet werden.

Einfuhrumsatzsteuer

Die Einfuhrumsatzsteuer wird generell bei allen Warenimporten in die Eurasische Wirtschaftsunion fällig und auf die Gesammtsumme von Zollwert, Zoll und gegebenenfalls Akzisen bezahlt. Der Prozentsatz an Mehrwertsteuer hängt zum einen vom Einfuhrland, als auch vom zu importierenden Produkt ab.

Der Standardmehrwertsteuersatz liegt in Russland bei 20%, in Belarus bei 20% und in Kasachstan bei 12%. Für manche Produktklassen sind Erleichterungen vorgesehen (z.B. 10% Mehrwertsteuer für Kinderartikel in Russland und Belarus), andere wiederum sind komplett von Mehrwertsteuer befreit, wie zum Beispiel lebenswichtige Medizintechnik oder technologisches Equipment, welches als Teil des Stammkapitals importiert wird.

In Belarus erfolgt die Mehrwertsteuerbefreiung auch in Bezug auf bestimmte Arten von technischen Ausrüstungen, Komponenten und Ersatzteilen, die in Produktgruppen 73, 84, 85, 86 und 90 des Zolltarifs in der Zollunion eingestuft werden, falls sie ausschließlich für den Umsatz von Investitionsprojekten verwendet werden.

Die drei MwSt-Sätze in der Ukraine sind die folgenden: 0%, 7% und 20%. Der Satz von 20% gilt für fast alle MwSt-pflichtigen Transaktionen, außer den Warenexportgeschäften, die nach einem Satz von 0% besteuert werden.

Der Nullsatz fällt ebenfalls für die Erbringung von internationalen Beförderungsdienstleistungen (bestätigt anhand eines einheitlichen internationalen Versandpapiers), Lohnfertigungsdienstleistungen (wenn die fertigen Waren dann aus der Ukraine ausgeführt werden), und bestimmte andere Dienstleistungen an. Ein Satz von 7% gilt für die Einfuhr und weitere Lieferung der Medikamente und medizinischen Ausrüstungen, die von der ukrainischen Regierung direkt aufgelistet wurden. Für den Import und weitere Lieferunganderer Medikamente und m dizinischer Ausrüstungen fällt der Standardsatz von 20% an.

Die Leistungserbringung an einen Devisenausländer wird nicht als nullbesteuert angesehen. Für solche Dienstleistungen fällt eine MwSt von 20% an, oder sie werden als Dienstleistungen eingestuft, die außerhalb des Anwendungsbereichs der MwSt liegen (also sind von der MwSt ausgenommen, ohne Recht auf Vorsteuerabzug), abhängig vom Lieferort.

Zu den MwSt-pflichtigen Transaktionen gehören folgende Geschäfte:

  • Lieferung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Lieferort in der Ukraine liegt, einschließlich der Situation,  wenn die Lieferung kostenfrei bzw. unentgeltlich erfolgt;
  • Wareneinfuhr in die Ukraine;
  • Warenexport;
  • Internationale Beförderungsdienstleistungen
Über SCHNEIDER GROUP

Die SCHNEIDER GROUP unterstützt seit 2003 Unternehmen bei der Expansion nach Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Deutschland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Österreich, Polen, Russland und Usbekistan und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an: von der Entwicklung von Strategien für einen erfolgreichen Markteintritt bis hin zur Unterstützung bei der Gestaltung oder Optimierung von Buchhaltungs-, Reporting- und Finanzplanungsprozessen und dem Aufbau effizienter IT-Infrastrukturen.

500 Top-Experten kümmern sich um alle ressourcenintensiven Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft gehören, so dass sich unsere Kunden auf die Erreichung ihrer Geschäftsziele konzentrieren können. Wir bieten unsere Dienstleistungen in 11 Ländern an, mit geringfügigen regionalen Unterschieden. Setzen Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung, um Einzelheiten zu den in Ihrem Zielland verfügbaren Dienstleistungspaketen anzufordern.

SIE HABEN ÄHNLICHE AUFGABEN? - NEHMEN SIE JETZT KONTAKT MIT UNS AUF!