Russland ergreift Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft

04/04/2022

Das Leben in instabilen Zeiten zwingt sowohl russische, als auch internationale Unternehmen, über ihre Zukunft auf dem russischen Markt nachzudenken. Trotz der produktiven jahrelangen Zusammenarbeit ist die Anspannung im Moment zu hoch, was die Unternehmen zwingt, nach Alternativen zu suchen. Wer an der Aufrechterhaltung seines Geschäfts interessiert ist, kann Unterstützung beantragen. Außerdem wurden einige technische Veränderungen angekündigt, die notwendig sind, um die Besteuerungsgrundsätze an die Marktsituation anzupassen.

Laufende Maßnahmen: Prüfungen sind ausgesetzt, negatives Nettovermögen ist vorübergehend keine Rechtsverletzung

Das Föderale Gesetz Nr. 46-FZ vom 08.03.2022 führte eine Reihe von Änderungen ein. Viele dieser Änderungen beziehen sich nur auf die russische Wirtschaft, zum Beispiel die Klärung der Kriterien für die SWZ Krim. Das Gesetz sieht jedoch Erleichterungen vor, die für ausländische Unternehmen nützlich sein können, ohne dass das Risiko sekundärer Sanktionen besteht.

Insbesondere werden geplante Prüfungen bis zum 31.12.2022 nicht durchgeführt, z.B. von lizenzierten Tätigkeiten, die von KMU (1); ausgeübt werden, von bestimmten medizinischen und anderen Tätigkeiten.

Außerdem wird im Jahr 2022 die Frage des Nettovermögens russischer juristischer Personen („OOO“ und „AO“) irrelevant: Wenn das Nettovermögen eines Unternehmens unter seinem Stammkapital am Ende des Geschäftsjahres (GJ) nach dem zweiten GJ liegt bzw. nach jedem folgenden GJ, an dessen Ende der Wert des Nettovermögens der juristischen Person geringer ist als ihr Stammkapital, muss das Unternehmen temporär keine der folgenden Entscheidungen treffen:

  • sein Stammkapital auf einen Wert reduzieren, der den Wert seines Nettovermögens nicht übersteigt; 
  • das Unternehmen auflösen.

Aufgrund des fehlenden Zugangs zu Finanzierung aus dem Ausland und angesichts des unvermeidlichen Ertragsrückgangs aufgrund der Unterbrechung von Lieferketten und einiger technologischer Probleme, die durch den einseitigen Abbruch der Beziehungen verursacht werden, scheint diese Initiative richtig zu sein, insbesondere im Kontext der etablierten Rechtsprechung. Dennoch empfehlen wir sicherzustellen, dass eine reale Möglichkeit der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs in Russland weiterhin möglich ist, da die unklare Situation mit dem Insolvenzverfahren mit neuen Konsequenzen und dem Entstehen zusätzlicher Verpflichtungen behaftet ist.

Der Präsident der RF hat am 26. März 2022 das Gesetz Nr. 67-FZ unterzeichnet, das zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen einführt

Das Gesetz sieht die folgenden Maßnahmen vor:

Zusätzliche Steuervergünstigungen für IT-Unternehmen

Eine Reihe von Steuervergünstigungen für IT-Unternehmen wurde bereits früher umgesetzt, aber unter den aktuellen Umständen  wurden weitere Anreizmaßnahmen ergriffen, darunter die zusätzliche Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 3 % auf 0 % für den Zeitraum von 2022 bis 2024.

Seit einiger Zeit steigt die Zahl der Akkreditierungen neuer Unternehmen. Die Akkreditierung  ist für die Anwendung der Vergünstigungen notwendig. Es ist auch zu beachten, dass akkreditierte Unternehmen Anspruch auf einige zusätzlicher Vorteile wie Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge haben können, sofern die Anforderungen hinsichtlich des  Ertrages und der  Mitarbeiterzahl eingehalten werden (2).

IT-Unternehmen und IT-Fachkräften steht zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, um ihren Rückzug vom russischen Markt zu verhindern. Russische Regulierungsbehörden und lokale Unternehmen erörtern momentan solche Maßnahmen.

Monatliche Zahlung der Körperschaftsteuer basierend auf dem tatsächlich erzielten Gewinn

Die Steuerzahler haben das Recht, auf die monatlichen Anzahlungen der Körperschaftsteuer basierend auf dem tatsächlich erzielten Gewinn im Jahr 2022 umzusteigen. Allerdings soll das in den unternehmensinternen Buchführungsrichtlinien für Steuerzwecke verankert werden. Außerdem soll der Steuerzahler seinen Übergang zur Zahlung basierend auf den tatsächlichen Ergebnissen bei Steuerbehörden bis zum 15.04.2022 melden.

Wechselkursschwankungen werden für Steuerzwecke gemildert

Die steuerwirksame Buchung von Wechselkursdifferenzen in Fremdwährung aus den Jahren 2022-2024 erfolgt zum Zeitpunkt der Tilgung (Erfüllung) der entsprechenden Forderungen (Verpflichtungen). Eine Ausnahme sind Anzahlungen.

Diese Entwicklung ist positiv und zielt generell darauf ab, die aktuellen wirtschaftlichen Umstände des Steuerzahlers bei der Ermittlung der tatsächlichen Ergebnisse seiner Tätigkeit zu berücksichtigen.

Es ist zu verstehen, dass die nicht realisierte Wechselkursdifferenz die Steuerbemessungsgrundlage für einige Zeit nicht mindert, was bei der Berechnung der anfallenden  Körperschaftsteuer zu berücksichtigen ist.

Beantragung der Steuererstattung

Um die Finanzlage russischer Unternehmen zu verbessern, wurde das Verfahren der Steuerrückerstattung aus dem Haushalt zugänglicher. Dies gilt für diejenigen Steuerzahler, die sich nicht im Sanierungs- Liquidations- oder Insolvenzverfahren befinden.

Das vereinfachte Verfahren wird für die Berichtsperioden  2022 und 2023 zugelassen.

Konzerndarlehen: Neue „alte“ Safe-Harbor Zinssätze und feste Wechselkurse für Unterkapitalisierungsregeln

Attraktive Safe-Harbor Zinssätze für Konzerndarlehen werden wieder bis Ende 2023 verlängert.

Die während der Pandemie geltenden Änderungen bezüglich sicherer Zinsintervalle für Darlehen sind wieder in Kraft. Zum Beispiel, für Außenhandelsdarlehen in Fremdwährung wird die Zinsspanne zwischen 0 % und 7 % liegen. Darüber hinaus wird der entsprechende variable Zinssatz als "marktüblich" angesehen, so dass die Bereitstellung von zinslosen Darlehen von Steuerbehörden nicht in Frage gestellt werden soll. Das soll beachtet werden, wenn es notwendig ist, Gelder zu transferieren, um die Zahlungsfähigkeit im russischen Geschäftsbereich internationaler Konzerne aufzubehalten, im Hinblick auf die Beschränkungen im Rahmen der wirtschaftlichen Sondermaßnahmen einiger ausländischer Staaten.

Für Darlehen, die von ausländischen Unternehmen und natürlichen Personen erhalten wurden, wurde entschieden, dass der Forderungsverzicht nach Darlehensverträgen nicht als Ertrag erfasst wird. Dies gilt für Darlehen, die vor dem 01.03.2022 von ausländischen Geschäftspartnern erhalten wurden. Somit können Darlehensverbindlichkeiten ohne ertragsteuerliche negative Folgen  für den russischen Darlehensnehmer beendet werden. Ob dies für die Darlehenszinsen oder nur für den Darlehensbetrag gilt, ist nicht konkretisiert, wir gehen aber davon aus, dass dies für beide gilt.

Im Hinblick auf die Unterkapitalisierungsregeln wurde beschlossen, den Rubelkurs für die Berechnung des steuerlich absetzbaren Zinsbetrags festzulegen. Auch diese Maßnahme ist nicht neu. In der Zeit starker Wechselkursschwankungen des Rubels gegenüber den Weltwährungen gab es bereits Beispiele für einen ähnlichen Ansatz.

Es wird erwartet, dass der Wechselkurs vom  01.02.2022 fixiert wird, d.h. 77,4702 Rubel für 1 US-Dollar und 86,5032 Rubel für 1 Euro (2).

Diese Regel wird voraussichtlich für den Zeitraum von 2022 bis 2023 gelten.

Grundsätzlich bedeutet das, dass die Höhe der Verschuldung  in Rubel das Eigenkapital des Steuerzahlers bei der Berechnung nicht wesentlich übersteigen wird, d.h. das Unternehmen trägt nicht das Risiko, dass ein Teil seiner Aufwendungen nicht steuerlich absetzbar wird.

Verzugszinsen für verspätete Steuerzahlungen werden um die Hälfte reduziert

Vom 09.03.2022 bis Ende 2023 gilt die Formel, die bisher für den Zahlungsverzug bis zu 30 Tagen angewendet wurde, d.h. der Zinssatz für Unternehmen entspricht 1/300 des Refinanzierungssatzes, ohne Aufteilung der  Zahlungsrückstände mit dem Verzug von weniger oder mehr als 30 Tagen.

Die Erhöhung des Leitzinses zur Eindämmung der Inflationsrate wirkte sich auf einige steuergesetzlich vorgesehene Kennzahlen aus und führte zu einer möglichen Verzugszinsenhöhe von ca. 46 % pro Jahr. Die Anwendung des neuen Ansatzes ermöglicht es, die ungerechtfertigte Haftungssteigerung in monetärer Hinsicht zu reduzieren. Der neue Verzugszinssatz wird voraussichtlich 24 % betragen.

Erhöhung der Schwellenwerte für die Kontrolle der Verrechnungspreise und keine  Geldstrafen für die Unterzahlung von Steuern

Das Gesetz führte neue Schwellenwerte für die Kontrolle im Rahmen der Verrechnungspreisregeln ein. Der Schwellenwert für die Kontrolle von Außenhandelsgeschäften wurde von 60 auf 120 Millionen Rubel erhöht. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen mit geringem Geschäftsvolumen.

Die Geldstrafe für die Unterzahlung von Steuern, die durch nicht korrekte Preise bei kontrollierten Transaktionen mit verbundenen Unternehmen verursacht wird, fällt in den Jahren 2022 und 2023 aus, unabhängig vom Datum der Vertragsunterzeichnung.

Nullsatz für Umsatzsteuer

0 % Umsatzsteuer gilt für die Dienstleistungen wie die Übergabe zur Vermietung, Nutzung und die Einräumung sonstiger Rechte an einer Einrichtung des Tourismusgewerbes sowie für die Bereitstellung von Plätzen zur vorübergehenden Beherbergung in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben. Diese Maßnahme ist vorübergehend. Sie gilt für 20 Veranlagungszeiträume (Quartale) ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Einrichtung oder der Beendigung ihres Umbaus. Das Verfahren zur Bestätigung des Rechts auf die Anwendung des Nullsatzes und der Zeitpunkt der Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage (letzter Tag des Veranlagungszeitraums) wurden ebenfalls festgelegt.

Für die auf Inlandstourismus spezialisierten Unternehmen bietet diese Initiative neue Möglichkeiten zur Umstrukturierung ihres Geschäfts, das unter den gegenwärtigen Umständen nicht rentabel werden kann.

Vermögensbesteuerung: Neue Schwellenwerte für "teure" Autos und Einfrieren des Katasterwertes

Die Kennzahlen für die Berechnung der Kfz-Steuer werden angepasst, um die unangemessene Einbeziehung teurer Fahrzeuge zu vermeiden, deren Preis entsprechend dem Wechselkurs gestiegen ist. Nach dem neuen Gesetz wird ein Multiplikationsfaktor von 3 auf Fahrzeuge im Wert von über 10 Millionen Rubel angewendet. Derzeit wird der Multiplikationsfaktor auf Autos im Wert von über 3 Millionen Rubel angewendet.

Der Katasterwert des Vermögens, der als Grundlage für die Berechnung der Vermögensteuer dient, wird auf der Höhe zum 01.02.2022 festgesetzt. Dies gilt beispielsweise für Büro- und Einkaufszentren, Vermögensgegenstände ausländischer Unternehmen, die in Russland nicht über eine Betriebsstätte tätig sind.

Einkommensteuer

Die Besteuerung von Guthabenzinsen: Befreiung 2021-2022 und Änderungen in der Berechnung des steuerfreien Teils des Einkommens. Die Formel zur Berechnung des steuerfreien  Zinsbetrags wurde geändert: Es soll der Höchstwert des Leitzinses der Zentralbank der RF am 1. Tag jedes Monats verwendet werden. 
Dieser Schritt ist konsequent in der Absicht, ein normales Liquiditätsniveau im Bankensystem aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig wird der Mechanismus sensibler für die Marktentwicklungen und die Ergebnisse staatlicher Regulierung.

Der im Zeitraum 2021-2023 angefallene materielle Nutzen aus Zinsersparnissen für die Verwendung von Fremdmitteln von Arbeitgebern ist von der Einkommensteuer befreit.

Außerdem sind gemäß dem Gesetz kontrollierende Personen und Gründer ausländischer Unternehmen, die im Jahr 2022 das Vermögen von solchen Unternehmen erhalten haben, von der Zahlung der Steuer auf diese Einkünfte befreit.

Kontrollierte ausländische Unternehmen

Unternehmen und natürliche Personen werden nicht bestraft, wenn sie den Steuerbehörden die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Gewinne des kontrollierten ausländischen Unternehmens für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 nicht vorlegen.

Stellungnahme des Föderalen Finanzamtes

Das Finanzamt hat beschlossen, neue und laufende Insolvenzverfahren, neue Sperrungen von Bankkonten und devisenrechtliche Prüfungen einzustellen, mit Ausnahme der Maßnahmen der Devisenkontrolle, die vorübergehend eingeführt wurden, um einen starken Rückgang des russischen Rubels zu verhindern.

Außerdem wurden Erläuterungen zu Verrechnungspreisregeln gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Export von Waren mit Rabatten, die sich eindeutig auf das Finanzergebnis auswirken, bei einer Verrechnungspreisprüfung zusätzlich überprüft werden soll, um sicherzustellen, dass alle Marktbedingungen erfüllt sind. Die Erläuterungen geben an, dass sie für Exporteure gelten, aber aufgrund des Kontexts nehmen wir an, dass sie auch für den Handel mit börsenfähigen Waren und anderen Ressourcen gelten. Es sei auch erwähnt, dass grundsätzlich immer die laufende Marktsituation zu berücksichtigen ist.

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(1) Zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie zu Kleinstunternehmen gehören Unternehmen, bei denen mindestens 51 % des Stammkapitals im Besitz von natürlichen Personen, Unternehmen und KMU sind. Der Anteil der Personen, die keine KMU sind, sollt 49 % nicht überschreiten, und der Anteil der staatlichen oder nicht-kommerziellen Organisationen soll 25 % nicht überschreiten. Darüber hinaus sind Beschränkungen hinsichtlich der Höhe der Erträge und der Mitarbeiterzahl zu beachten:

  • Der Ertrag von Kleinstunternehmen soll 120 Mio. Rbl. nicht überschreiten und die Mitarbeiterzahl soll höchstens 15 Personen betragen. 
  • Der Ertrag von Kleinunternehmen soll 800 Mio. Rbl. nicht überschreiten und die Mitarbeiterzahl soll höchstens 100 Personen betragen. 
  • Der Ertrag von mittleren Unternehmen soll 2 Mrd. Rbl. nicht überschreiten und die Mitarbeiterzahl soll höchstens 250 Personen betragen.
(2) Налоговый маневр в IT сфере
(3) Официальные курсы валют на заданную дату, устанавливаемые ежедневно
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