Fragen und Antworten zu Sanktionen gegen Russland

11/05/2022

Als Reaktion auf die Krise in der Ukraine haben die EU und die USA verschiedene restriktive Maßnahmen gegen Russland eingeführt. Das rechtliche Umfeld ändert sich schnell und wirft zahlreiche Fragen auf. Nachfolgend haben wir die praktischen Erfahrungen unserer Kunden, ausländischer Unternehmen, die in Russland tätig sind, in einer kurzen Frage-Antwort-Form zusammengefasst. Die häufig gestellten Fragen werden ständig aktualisiert, um sich an Änderungen anzupassen und praktische Empfehlungen zur Risikominderung bereitzustellen. Verfolgen Sie Sanktionen. Beispiele. Lösungen auf unserem Telegram-Kanal.


SANKTIONEN

Generell gibt es zwei verschiedene Arten von Sanktionen, die für die Banken gelten.

Blockierungssanktionen beziehen sich auf Verbote von Transaktionen mit dem Eigentum sowie auf die Zusammenarbeit mit Personen aus der Sanktionsliste. Wird eine Person (ein Mensch oder ein Unternehmen) in die Liste der blockierenden Sanktionen aufgenommen, wird ihr Eigentum gesperrt. Jegliche Transaktionen mit Personen, die auf der Liste der blockierenden Sanktionen stehen, sind verboten (mit einigen Ausnahmen, die von den zuständigen Behörden der sanktionierenden Staaten individuell zugelassen werden). Für die gesamte Dauer der Sanktionen wird das Guthaben „eingefroren“.

Sektorale Sanktionen sind Maßnahmen, die gegen Unternehmen in bestimmten Wirtschaftssektoren verhängt werden und Transaktionen mit ihnen einschränken. Zum Beispiel beschränken die US-Sanktionen den Zugang zum Fremdkapital und Investitionen auf westlichen Märkten, verbieten ausländischen Unternehmen die Zusammenarbeit mit russischen Gebietsansässigen aus der Brennstoff- und Energiebranche, dem Sektor der Erkundung und Gewinnung von schwer zugänglichen Ölreserven.

Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Bank über den aktuellen Stand der Beschränkungen für Zahlungen hinsichtlich bestimmter Banken zu erkundigen.

Änderungen an den Sanktionslisten werden regelmäßig vorgenommen, die EU, die USA, Kanada, Japan, Australien und andere Länder haben unterschiedliche Listen sanktionierter Banken, auch können unterschiedliche Arten von Sanktionen gegen dieselbe Bank in verschiedenen Ländern verhängt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Bank über die bestehenden Beschränkungen für Zahlungen hinsichtlich einer bestimmten russischen Bank zu informieren.

MARKTPRÄSENZ

Der russische Markt war und bleibt für ausländische Produzenten attraktiv, trotz des gestiegenen wirtschaftlichen Drucks durch Sanktionen. Der Grund ist die Abhängigkeit des Marktes von ausländischen Importen in den unterschiedlichsten Branchen.
Beispiele hierfür sind FMCG-Produkte, für die im Jahr 2021 mehr als 75 Mrd. USD aus dem Ausland importiert wurden. Ein weiteres Beispiel ist die russische Bergbauindustrie, in der in einigen Maschinenkategorien keine im Inland hergestellten Alternativen verfügbar sind und  100 % der für den Betrieb der Industrie erforderlichen Maschinen von ausländischen Herstellern beschafft werden.
Auch ein Rückblick auf die Entwicklung nach der Einführung der Sanktionen im Jahr 2014 zeigt, dass trotz russischer Gegensanktionen im Lebensmittelbereich ausländische Hersteller von Landmaschinen und Lebensmittelverarbeitung maßgeblich am anhaltenden Boom der russischen Agrarindustrie partizipieren konnten.
Wir sehen, dass derzeit viele Unternehmen offiziell die Einstellung des Geschäfts in Russland erklären. In der Praxis gehen wir davon aus, dass diese Einstellung vorübergehend ist und viele dieser Unternehmen ihre Aktivitäten nach einigen Monaten wieder aufnehmen werden, unter denselben Marken oder nach strukturellen Änderungen, um verhängte Sanktionen oder Unternehmensrichtlinien einzuhalten. Darüber hinaus hat die russische Regierung bereits die mögliche Einführung der externen Verwaltung für solche Unternehmen angekündigt (das Gesetz ist noch nicht verabschiedet), was ebenfalls zur Wiederaufnahme oder Umstrukturierung der Aktivitäten solcher Unternehmen auf dem russischen Markt führen kann. SCHNEIDER GROUP bietet verschiedene Geschäftslösungen für Unternehmen an, falls sie ihren Betrieb aussetzen oder umstrukturieren möchten (bitte schauen Sie sich dazu 7 Szenarien für die Umstrukturierung Ihres Geschäfts in Russland  an).
Bei SCHNEIDER GROUP sind wir in der Lage, jedem Kunden den bestmöglichen Weg für die Bedienung des Marktes zu empfehlen und ihn in jeder Phase zu begleiten. Dies beinhaltet eine umfassende Prüfung von Sanktionsrisiken, die Beratung zu Modellen des reibungslosen Exports nach Russland sowie die Prüfung und Beratung zur Gewährleistung des ungehinderten grenzüberschreitenden Kapitalflusses.

SWIFT

Am 02.03.2022 hat der Rat der Europäischen Union seinen Beschluss 2022/346 veröffentlicht, der in Wirklichkeit bereits am 01.03.2022 verabschiedet wurde. Die folgenden russischen Banken und ihre Tochtergesellschaften wurden von SWIFT getrennt:

  • Bank Otkritie
  • Novikombank
  • Promsvyazbank Bank
  • AKB Rossiya
  • Sovcombank
  • VNESHECONOMBANK (VEB.RF)
  • VTB BANK’.

Die Experten können nicht ausschließen, dass diese Liste in Zukunft erweitert wird.

Die Optionen hängen von der Unternehmensstruktur beider Vertragsparteien und den verfügbaren Bankkonten ab.

Generell können folgende Lösungen empfohlen werden:

  • Wechsel zu einer nicht sanktionierten Bank, die nicht von SWIFT getrennt ist
  • Wechsel zu einer der Banken, die an SPFS oder andere Finanznachrichtensysteme angeschlossen sind
  • Zahlung auf ein Bankkonto des Zahlungsempfängers in einem Drittland (z. B. Kasachstan, Armenien)
  • Zahlung über Agenten mit funktionierenden Bankkonten.

Wenn das derzeitige Schema nicht funktioniert, erfordert der Wechsel des Bankkontos die Änderung der Handelsverträge.

Die Trennung von SWIFT lähmt Geldtransfers innerhalb Russlands nicht, da es eine nationale Alternative zu SWIFT hat – das System der Übertragung von Finanznachrichten („SPFS“). Die meisten russischen Banken sind bereits daran angeschlossen.

Bei internationalen Geldüberweisungen können Banken, die SWIFT nicht mehr verwenden können, andere Kommunikationsmittel (z. B. E-Mail, Fernschreiben usw.) verwenden, sofern die an Geldüberweisungen auf beiden Seiten beteiligten Banken solchen Alternativen zustimmen. Die Nutzung solcher alternativen Kommunikationsmittel verzögert die Dauer der Zahlungsvorgänge im Vergleich zur Nutzung von SWIFT erheblich und kann mit erhöhten Bankgebühren verbunden sein.

Darüber hinaus können internationale Banken nicht bereit dazu sein, veraltete Kommunikationsmittel zu verwenden, und auch sich weigern, Überweisungen durchzuführen, wenn sie russische Banken einbeziehen, die von SWIFT getrennt sind.

Jeder Fall, in dem Zahlungen über Banken abgewickelt werden, die von SWIFT getrennt sind und unter Sanktionen fallen, muss im Hinblick auf die mögliche Haftung für die Verletzung von Sanktionsvorschriften überprüft werden. Im Zweifelsfall ist es ratsam, sich auf alternative nicht sanktionierte Banken umzustellen.

Es muss beachtet werden, dass bestimmte Banken außerhalb Russlands an SPFS angeschlossen sind:

SPFS-Verbindungen außerhalb Russlands, die eine Alternative bieten, wenn SWIFT nicht mehr verwendet werden kann:

  • Schweiz: Gazprombank (Schweiz) AG
  • Kasachstan: АО «Subsidiary Bank «Alfa-Bank» (Kasachstan), DO AO Bank VTB
  • Belarus: 27 lokale Banken
  • Armenien: 2 lokale Banken
Wenn die Bank vollständig von SWIFT getrennt ist, gelten höchstwahrscheinlich keine Ausnahmen. Ausländische Muttergesellschaften können jedoch andere Möglichkeiten für Überweisungen nutzen, z. B. über nicht sanktionierte russische Banken, die SWIFT verwenden, Banken, die alternative Finanznachrichtendienste verwenden, oder Drittländer, die keine Sanktionen verhängt haben.
Seit dem 02.03.2022 ist es verboten, auf Euro lautende Banknoten nach Russland oder an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Russland, einschließlich der Regierung und der Zentralbank Russlands, oder zur Verwendung in Russland zu verkaufen, zu liefern, zu übertragen oder zu exportieren. Eine Ausnahme gilt nur für natürliche Personen, die nach Russland reisen, oder ihre Familienangehörigen, wenn sie Euro-Banknoten für den persönlichen Gebrauch kaufen.
Ähnliche Beschränkungen wurden von der US-Regierung seit dem 11.03.2022 eingeführt.
Am 08.04.2022 hat die EU auch den Verkauf von Banknoten und übertragbaren Wertpapieren, die auf offizielle Währungen der EU-Mitgliedstaaten lauten, nach Russland und Belarus oder an natürliche oder juristische Personen oder Institutionen in Russland und Belarus verboten.
Dies ist möglich, aber ausländische Unternehmen müssen sich vor der Eröffnung eines Bankkontos in Russland bei den russischen Steuerbehörden registrieren lassen.
Wir sind auf aktuelle und potenzielle Einschränkungen für ausländische und russische Unternehmen vorbereitet und haben einen Backup-Plan, um Zahlungen über Bankkonten innerhalb unserer Unternehmensgruppe in jeder Währung, die in einem bestimmten Land zulässig ist, oder über alternative Bankkonten unserer Gruppe zu erhalten und auszuführen. SCHNEIDER GROUP ist auch bereit, den Cashflow unserer Partner durch Agentenvereinbarungen und über jedes Büro der Gruppe zu unterstützen. Wir haben auch einen Aktionsplan für den Fall des Worst-Case-Szenarios verfügbar, wenn Russland vollständig vom SWIFT-System getrennt wird.

FORCE MAJEURE

KURZE ANTWORT: 
Russische Gerichte entscheiden im Einzelfall über höhere Gewalt. In der Vergangenheit zögerten sie, Sanktionen (insbesondere ausländische Sanktionen), Finanzkrisen, Wechselkursschwankungen und sogar Militäraktionen als höhere Gewalt zu betrachten. Embargos können nur dann als höhere Gewalt angesehen werden, wenn sie die Lieferung im Rahmen eines internationalen Handelsabkommens direkt betreffen, andernfalls kann das russische Gericht prüfen, ob entsprechende Waren aus anderen Ländern geliefert werden könnten, die nicht vom Embargo betroffen sind (z. B. China). In jedem Fall empfehlen wir, die Bestimmungen über höhere Gewalt in den bestehenden Verträgen zu überprüfen und in Betracht zu ziehen, die Vertragspartner über höhere Gewalt zu informieren, auch wenn das betreffende Ereignis später von russischen Gerichten nicht als höhere Gewalt angesehen wird. Jeder Fall soll einzeln geprüft und behandelt werden.

LANGE ANTWORT:
Nach russischem Recht haftet eine Vertragspartei nicht für die Verletzung vertraglicher Verpflichtungen, wenn sie nachweist, dass die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung dieser Verpflichtungen durch Umstände höherer Gewalt verursacht wurde.
Es gibt keine offizielle Liste von Umständen, die automatisch als höhere Gewalt gelten. Daher muss jedes Ereignis einzeln bewertet werden. Russische Gerichte erkennen Sanktionen und militärische Konflikte eher ungern als höhere Gewalt an, es sei denn, solche Ereignisse wirken sich unmittelbar auf die Erfüllung des entsprechenden Vertrages aus (z. B. die Lieferung bestimmter Waren wurde aufgrund eines ausdrücklichen Export- oder Importverbots untersagt).
Nach russischem Recht kann ein Ereignis als höhere Gewalt betrachtet werden, wenn es gleichzeitig:
  • außergewöhnlich und 
  • unvermeidbar in der bestimmten Situation ist. 
In jedem Fall hat die von der höheren Gewalt betroffene Partei den Eintritt und die Dauer dieser Umstände sowie den kausalen Zusammenhang zwischen den Verpflichtungen, die die Partei nicht erfüllen kann, und dem Ereignis selbst zu beweisen.
Pflichtverletzungen seitens der Vertragspartner des Schuldners, Mangel an notwendigen Gütern auf dem Markt sowie Mangel an Geldmitteln gelten nicht als höhere Gewalt.
Die direkte Erwähnung von Krieg oder Sanktionen in der Liste der Fälle höherer Gewalt im Vertrag ist für das Gericht nicht bindend, wenn die oben genannten Kriterien nicht erfüllt sind.
Sowohl für militärische Aktionen, als auch für Sanktionen kann im Streitfall eine von der russischen Industrie- und Handelskammer („IHK“) ausgestellte Bescheinigung über höhere Gewalt als Beweismittel dienen. Gemäß den Vorschriften der IHK über die Ausstellung solcher Bescheinigungen können beide Arten von beschriebenen Ereignissen als höhere Gewalt angesehen werden. Die praktische Anwendung solcher Bescheinigungen ist jedoch eher begrenzt, da die IHK nur Ereignisse bescheinigen darf, die innerhalb Russlands stattfinden. Es ist auch wichtig zu erwähnen, dass Industrie- und Handelskammern in einigen Ländern (einschließlich Deutschland) die Bescheinigungen über höhere Gewalt nicht ausstellen.
In der Vergangenheit zögerten russische Gerichte, die Finanzkrise und erhebliche Wechselkursschwankungen als höhere Gewalt anzuerkennen.
Russische Gerichte betrachten russische Militäraktionen möglicherweise nicht als „Krieg“, da er nicht offiziell erklärt wurde. Wenn jedoch ein Gericht in einer bestimmten Situation feststellt, dass eine Partei aufgrund solcher Militäraktionen nicht in der Lage war, Verpflichtungen zu erfüllen, und dass diese Ereignisse außergewöhnlich und unvermeidlich waren, können sie als höhere Gewalt gelten. Dennoch wird eine Partei nicht von der Haftung befreit, wenn militärische Aktionen stattgefunden haben, aber  keinen Einfluss auf die Vertragserfüllung hatten.
Russische Gerichte haben es in der Vergangenheit verweigert, Militäraktionen in Russland (Tschetschenien) oder im Donbass als höhere Gewalt anzuerkennen. Hier sind einige interessante Fälle:
1) Im Jahr 2014 hat das russische Unternehmen ZAO „Evalar“ (Verkäufer von Nahrungsergänzungsmitteln) Waren an seinen Kunden OOO „BAD-Altaj“ mit Sitz in Donezk, Ukraine, geliefert. Am 7. April 2014 hat der Kunde ZAO „Evalar“ mitgeteilt, dass er die gelieferte Ware wegen Geldmangels und höherer Gewalt nicht bezahlen kann. Als  höhere Gewalt hat der Kunde angegeben, dass der Nationale Sicherheitsrat am 7. April 2014 den Beginn des Terrorbekämpfungseinsatzes in der Region Donezk, wo sich der Kunde befand, erklärt hat. Als Reaktion auf diese Mitteilung hat ZAO „Evalar“ den Preis für bereits gelieferte Waren um 50 % gesenkt (eine Zusatzvereinbarung wurde abgeschlossen) und die ausstehenden 50 % als uneinbringliche Forderung ausgewiesen. Dieser Ansatz von ZAO „Evalar“ wurde von russischen Steuerbehörden bestritten. 
Der Fall wurde schließlich vom russischen Obersten Gericht entschieden. Das Gericht hat angegeben, dass in dieser Situation die Militäraktionen in der Region Donezk aus folgenden Gründen nicht als höhere Gewalt angesehen werden können: (i) der Mangel an Geldmitteln kann nicht als höhere Gewalt gelten; (ii) der Kunde hat seinen eingetragenen Sitz im September 2014 nach Kiew verlegt und somit hatte höhere Gewalt keine Auswirkung mehr. Das Gericht hat ausdrücklich behauptet, dass das Bestehen des Notstandes aufgrund der Militäraktionen in Donezk im April 2014 nicht als ausreichender Grund für die Erklärung der Forderungen als nicht einbringlich anerkannt werden kann (1).

2) Im Jahr 2005 übergab die russische Militäreinheit in Dagestan eine große Menge des Brennstoffs zur Lagerung an ein russisches Landwirtschaftsunternehmen mit Sitz in Dagestan, Russland. Später, als der Einlagerer den Brennstoff vom Lagerhalter zurückgefordert hat, hat dieser nur einen Teil des Brennstoffs zurückgegeben. Der Lagerhalter hat erklärt, dass der restliche Brennstoff während der Militäraktionen in Dagestan gestohlen wurde. Das Gericht hat entschieden, dass diese Umstände den Lagerhalter nicht von der Haftung für die Nichtrückgabe des Brennstoffs befreien, da der Lagerhalter nicht bewiesen hat, dass er alle erforderlichen angemessenen Maßnahmen zur Sicherung des Brennstoffs getroffen hat. Darüber hinaus konnte die Beklagte nicht beweisen, dass der gestohlene Brennstoff dem Einlagerer und nicht dem Beklagten oder Dritten gehörte (was wahrscheinlich unmöglich zu beweisen war, da der Brennstoff des Einlagerers nicht separat gelagert wurde) (2).

3) In den Jahren 1995-2000 lieferte ein russisches Staatsunternehmen Ölprodukte an ein anderes russisches Staatsunternehmen, beide Unternehmen waren in Tschetschenien ansässig. Der Käufer zahlte nicht und behauptete, dass er sich lange Zeit in Tschetschenien befand, sein Eigentum gestohlen wurde und er daher die gelieferten Ölprodukte nicht bezahlen konnte. Das Gericht erster Instanz hat entschieden, dass der Käufer verpflichtet ist, die Schuld und die Verzugszinsen trotz geltend gemachter Umstände höherer Gewalt zurückzuzahlen. Das Gericht zweiter Instanz hat die Rechtsanwendung in diesem Fall nicht überprüft. Schließlich hob das Kassationsgericht die bisherigen Gerichtsurteile auf und verwies den Fall zurück an die erste Instanz. Es wurde erklärt, dass die Gerichte die Anwendung der Bestimmungen über höhere Gewalt auf diesen Fall noch einmal prüfen sollen (3).

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(1) Beschluss des Obersten Gerichts der Russischen Föderation vom 18.01.2018 Nr. 304-КP17-20561 über den Fall Nr. А03-21154/2016.
(2) Beschluss des Handelsgerichts des Nordkaukasusbezirks vom 30.11.2005 Nr. F08-5709/2005.
(3) Beschluss des Handelsgerichts des Nordkaukasusbezirks vom 19.11.2003 Nr. F08-3736/03 über den Fall Nr. А18-1878/2002.

Die russische Rechtsprechung ist nicht eindeutig und hängt hauptsächlich vom Ermessen des Richters und den vorgelegten Beweisen ab. In den jüngsten Gerichtsverfahren werden Sanktionen tendenziell nicht als höhere Gewalt angesehen, es sei denn, solche Sanktionen verhindern direkt die Vertragserfüllung (z. B. die Lieferung bestimmter Waren nach Russland ist verboten). Wichtig ist auch, dass Sanktionen nur in Bezug auf den unmittelbar betroffenen Vertrag und nicht in Bezug auf Folgeverträge als höhere Gewalt anerkannt werden können.
Embargos können als höhere Gewalt anerkannt werden, wenn sie den internationalen Handelsvertrag unmittelbar betreffen. Eines der Beispiele ist die Lieferung von Waren durch einen ausländischen Lieferanten an einen russischen Käufer, der seinerseits die Waren an den russischen Endkunden weiterverkauft. In diesem Fall kann das Lieferverbot nur für den ersten Vertrag zwischen dem ausländischen Lieferanten und dem russischen Käufer als höhere Gewalt angesehen werden, während Sanktionen für den zweiten Vertrag wahrscheinlich nicht als höhere Gewalt anerkannt werden. Russische Gerichte werden beispielsweise prüfen, ob der russische Käufer ähnliche Waren in anderen Ländern, z.B. in China erwerben konnte (4). Ein weiteres Beispiel: Wenn ein ausländisches Unternehmen beschließt, sein Büro in Russland aufgrund von Sanktionen zu schließen, die das Land seiner Muttergesellschaft gegen Russland verhängt hat, wird dies wahrscheinlich nicht als höhere Gewalt oder Kündigungsgrund für den Mietvertrag gelten (5).
Wichtig ist, dass die von ausländischen Staaten verhängten Sanktionen von russischen Gerichten in Fällen, die gegen ausländische Unternehmen eingeleitet wurden, nicht als höhere Gewalt angesehen werden können. Im Gegensatz dazu werden russische Gerichte die Sanktionen, die von der russischen Regierung verhängt wurden, wahrscheinlich als höhere Gewalt in einem Verfahren gegen eine russische Vertragspartei anerkennen. Darüber hinaus können russische Gerichte (6) und Kartellbehörden sogar die Einhaltung von Sanktionen ausländischer Staaten gegen Russland durch ein russisches Unternehmen als Verstoß gegen das Kartellrecht betrachten. In der Vergangenheit hat das russische Parlament sogar darüber diskutiert, ob eine solche Einhaltung als Ordnungswidrigkeit oder gar als Straftat angesehen werden sollte. Hoffentlich werden diese Diskussionen nicht wieder aufgenommen.

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(4) Beschluss des Obersten Gerichts vom 22.6.2018 Nr. 305-ES187696 über den Fall Nr. A40-39224/2017;
(5) Beschluss des Obersten Gerichts vom 20.8.2018 Nr. 307-ES1811373 über den Fall Nr. А56-89542/2016.
(6) Beschluss des Obersten Handelsgerichts vom 23.5.2017 Nr. 301ES16-18586 über den Fall Nr. A39-5782/2015
Generell bleiben die wichtigsten Vorschriften für die Einreise ausländischer Staatsangehöriger in die Russische Föderation unverändert, zum Beispiel: das Föderale Gesetz über die Ausreise- und Einreise nach Russland (Föderales Gesetz Nr. 114-FZ) und die Verordnung der Regierung über die vorübergehenden Einreisebeschränkungen nach Russland während der COVID-19-Pandemie (Verordnung der Regierung Nr. 635-r).
Die russische Regierung hat seit dem 04.04.2022 das vereinfachte Verfahren zur Erteilung von Visa an bestimmte Gruppen von Bürgern der „unfreundlichen“ Länder (Politiker, Diplomaten und Journalisten) ausgesetzt. Für bestimmte Personen oder Personengruppen können weitere Einschränkungen erlassen werden, derzeit gibt es diesbezüglich aber keine Ankündigungen.
Nach Angaben der russischen Föderalen Luftverkehrsagentur (Rosaviation) wurde der Flugverkehr von Fluggesellschaften aus den EU-Staaten, Großbritannien, den USA und Kanada eingeschränkt.
Andererseits wurden alle zuvor aufgrund von COVID-19 eingeführten Beschränkungen auf Linien- und Charterflügen zwischen Russland und 52 Staatenseit dem 09.04.2022 aufgehoben. Die Liste der Länder umfasst China, Indien, Mexiko, die Südafrikanische Republik und andere.
In der Praxis kann es beim Landverkehr zu Schwierigkeiten mit Grenzbeamten (FSB) an Grenzübergangsstellen kommen. Daher empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrer Reise nach Russland über die Situation mit dem Grenzübergang zu informieren.

WÄHRUNGSTRANSAKTIONEN

Deviseninländer sind in Russland:

  • russische juristische Personen.
  • russische Staatsbürger,
  • ausländische Staatsbürger und Staatenlose mit Daueraufenthaltserlaubnis in Russland.

Devisenausländer sind alle übrigen Unternehmen und Bürger (einschließlich Repräsentanzen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen in Russland).

Die Deviseninländer sind nicht zu verwechseln mit Steuerinländern, für die andere Kriterien (insbesondere Aufenthaltsdauer in Russland) gelten.

Bitte beachten Sie, dass bei der Analyse von Beschränkungen, die für Devisenausländer gelten, zu berücksichtigen ist, dass Bürger der „unfreundlichen“ Länder mit Daueraufenthaltserlaubnis in Russland, russische juristische Personen mit ausländischen Anteilseignern, im Ausland lebende russische Bürger und einige andere Personen mit Verbindungen zu den „unfreundlichen“ Ländern in einigen Fällen zusammen mit Devisenausländern unter neue russische Beschränkungen fallen können. Jeder Fall soll einzeln geprüft werden.

Die russischen Deviseninländer, die an Außenwirtschaftsgeschäften beteiligen (d. h. russische juristische Personen) müssen 80 % aller Fremdwährungen, die sie im Rahmen aller Außenhandelsverträge als Zahlung für Waren, Arbeiten und Dienstleistungen im Zeitraum von 01.01.2022 bis 28.02.2022, bis einschließlich 03.03.2022 erhalten haben, verkaufen (in RUB konvertieren). Dann sollen seit dem 01.03.2022 80 % aller für Waren, Dienstleistungen oder den Verkauf von geistigem Eigentum erhaltenen Währungen ebenfalls innerhalb von drei Werktagen in RUB konvertiert werden.

Vom 19.04.2022 bis zum 01.09.2022 wurde für exportierende Unternehmen die Frist für den obligatorischen Verkauf von Deviseneinnahmen von 3 auf 60 Arbeitstage verlängert. Obwohl die Zentralbank der RF nicht offiziell festgelegt hat, welche Exporteure dieser Lockerung unterliegen, wenden einige Banken die Fristverlängerung nur auf Außenhandelsverträge für die Lieferung bestimmter Waren aus den HS-Listen an.

Wir empfehlen, die Position der Bank vorab abzuklären, wenn der Verkauf von Einnahmen innerhalb eines Zeitraums von mehr als 3 Arbeitstagen geplant ist.

Die Unternehmen können sich an die Zentralbank Russlands wenden, um den Devisenverkauf zu verschieben oder in bestimmten seltenen Fällen zu vermeiden.

Die Verpflichtung zum Devisenverkauf gilt nicht für Repräsentanzen oder Zweigniederlassungen ausländischer juristischer Personen.

Die unten aufgeführten Transaktionen bedürfen der Genehmigung der Zentralbank Russlands:

  • Verschiebung der Frist für den obligatorischen Devisenverkauf. Obwohl der Kreis der Antragsteller nicht beschränkt ist, halten wir die Wahrscheinlichkeit einer Absage für sehr hoch. Darüber hinaus ist es ziemlich schwierig, die Notwendigkeit der Verschiebung zu begründen sowie die Auswirkungen der Verschiebung und die Wechselkursänderungen für zwei Wochen zu berechnen. 
  • Befreiung von der Pflicht zum Devisenverkauf. Diese Ausnahme gilt nur, wenn das Unternehmen einen Fremdwährungskredit von einer russischen Bank erhalten hat. Daher wäre diese Regel sehr nützlich, wenn geplant wäre, die erhaltenen Erlöse zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten in Fremdwährung zu verwenden. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass die Zentralbank Russlands eine solche Ausnahme genehmigen wird. 
  • Zahlung des Anteils eines Devisenausländers, Einzahlung des Vermögens/Stammkapitals. Dies gilt für Situationen, in denen ein russisches Unternehmen plant, eine Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen zu errichten oder aufzukaufen. Bitte beachten Sie, dass die Gründung eines ausländischen Unternehmens im Ausland zwar nicht verboten ist, jedoch ein Finanzierungsverbot für solche Unternehmen besteht. 

Ein Antrag auf eine solche Genehmigung muss mindestens 10 Arbeitstage vor Ausführung der Transaktion oder Gutschrift der Währung auf dem Konto gestellt werden.

Der Antragsteller legt ein umfangreiches Dokumentenpaket mit einer notariell beglaubigten Übersetzung von Dokumenten in der Fremdsprache vor. Die Zentralbank verpflichtet sich, innerhalb einer Frist von höchstens 10 Arbeitstagen nach dem Eingang des Antrags über die Verweigerung oder Erteilung der Genehmigung zu entscheiden. Die Genehmigung kann jederzeit widerrufen werden.

Gemäß den Klarstellungen der Zentralbank der RF vom 02.03.2022 kann die Währung in Teilen verkauft werden, aber in jedem Fall muss der gesamte Betrag innerhalb von drei Arbeitstagen und seit dem 19.04.2022 in einigen Fällen innerhalb von 60 Arbeitstagen verkauft werden. Die Währung muss zum Marktkurs verkauft werden. Die Pflicht zum Devisenverkauf gilt für alle Devisenarten (nicht nur EUR oder USD).

Die 80 % der zu verkaufenden Währung ist durch die  juristischen Personen selbst von dem Fremdwährungsguthaben auf ihren Bankkonten (einschließlich Transitwährungskonten, Verrechnungskonten, Depotkonten) zum 28.02.2022, das aus den Exportaktivitäten vom 01.01.2022 bis zum 28.02.2022 erhalten wurde, zu berechnen. Die juristische Person muss ihrer Bank nachweisen (insbesondere durch Bankkontoauszüge), dass es sich bei dem betreffenden Betrag um den Saldo der Exporteinnahmen handelt.

Die obigen Klarstellungen enthalten Abweichungen vom ursprünglichen Text des Erlasses des Präsidenten Nr. 79 vom 28.02.2022, der den obligatorischen Devisenverkauf festgelegt hat. Gemäß dem Erlass müssen die gesamten Exporteinnahmen und nicht nur der auf den Konten verbleibende Saldo davon verkauft werden. Wir würden eher den Klarstellungen der Zentralbank folgen, da diese angemessen erscheinen und bereits an alle Banken versendet wurden. Wir können jedoch nicht ausschließen, dass neue Klarstellungen folgen oder einige Banken den Erlass des Präsidenten anders auslegen.

Seit dem 16.04.2022  erlaubt die Zentralbank der RF den Beteiligten am Außenhandel die 80 % der zu verkaufenden Deviseneinnahmen um folgende Ausgaben und  Zahlungen für die Ausführung von Außenhandelsverträgen zu kürzen:

  • Transport-, Versicherung- und Speditionskosten;
  • Zollgebühren und -abgaben;
  • Ausgaben für die Verpflegung, den Kauf von Kraft- und Schmierstoffen (Bunkerkraftstoff), Vorräten und anderen Gütern für Betrieb,  Wartung und Reparatur von Verkehrsmitteln unterwegs oder während der Zwischenstopps (des Standes) außerhalb der RF;
  • Ausgaben für internationale Telekommunikationsdienste, inkl. Internationales Roaming.

Wir sind der Meinung; dass die Erläuterungen sich auch auf die Ausgaben des Unternehmens in Fremdwährung beziehen.

Dabei hat die Zentralbank der RF nicht erläutert, wie die Ausgaben zu berechnen sind, damit die zu verkaufenden Deviseneinnahmen reduziert werden können. Insbesondere ist es nicht klar, für welchen Zeitraum und nach welchen Verträgen die Ausgaben verwendet werden können.

Wir empfehlen, sich bei Ihrer Bank über die Regeln für die Berechnung der Ausgaben zu erkundigen, damit die zu verkaufenden Deviseneinnahmen reduziert werden können.

Seit dem 1. März 2022 ist es den russischen Deviseninländern (juristischen Personen) untersagt, Währung auf ihre Konten bei Banken außerhalb Russlands zu überweisen. Es liegen keine Informationen darüber vor, ob die Beschränkungen den Erhalt von Devisenzahlungen für Waren, Dienstleistungen oder Kredite auf ausländische Bankkonten betreffen. Wir empfehlen, einen konservativen Ansatz zu wählen und die Devisenüberweisungen auf ausländische Konten zu vermeiden.

Darüber hinaus ist es den russischen Deviseninländern untersagt, Devisendarlehen an Devisenausländer zu vergeben. Laufende Devisendarlehen können ohne Hindernisse zurückgezahlt werden.

Seit dem 2. März 2022 ist die Ausfuhr von Bargeld in Fremdwährung aus der Russischen Föderation auf den Betrag von 10.000 USD oder den Gegenwert zum Wechselkurs am Tag der Ausfuhr begrenzt.

Russische Staatsbürger sind auch hinsichtlich der Bargeldbeträge in Fremdwährung, die sie von ihren Bankkonten abheben können, eingeschränkt. Derzeit dürfen russische Staatsbürger nur bis zu 10.000 USD oder dem Gegenwert in EUR (seit dem 11.04.2022) abheben, unabhängig von der ursprünglichen Währung ihres Bankkontos (diese Vorschrift gilt für den gesamten Zeitraum bis zum 9. September 2022 und nur für die Währung, die bereits vor dem 9. März 2022 auf den Bankkonten angesammelt wurde). Alle Beträge über 10.000 USD oder dem Gegenwert in EUR (seit dem 11.04.2022) können nur in RUB abgehoben werden. Diese Einschränkung gilt bis zum 9. September 2022.

Seit dem 14. März 2022 ist es den russischen Deviseninländern (natürlichen Personen) erlaubt:

  • Fremdwährungen von einer ausländischen Bank in eine andere ausländische Bank zu überweisen, wenn diese Konten den russischen Steuerbehörden offengelegt und vor dem 1. März 2022 eröffnet wurden,
  • Gehälter, Mietzahlungen, Zinsen und einige andere Zahlungen in Fremdwährung auf ihren Auslandskonten zu erhalten, jedoch nur von Devisenausländern. Jeder Fall der Gehaltszahlung soll von Arbeitsrechtsexperten extra geprüft werden.

Seit dem 31.03.2022 hat die Zentralbank der Russischen Föderation für die nächsten 6 Monate neue Schwellenwerte für die Überweisungen von Konten in der RF auf ausländische Konten festgelegt.

Basierend auf dieser Regelung kommen wir zum Schluss, dass es keine Beschränkungen für Überweisungen ins Ausland von Konten gebietsfremder juristischer Personen aus „freundlichen“ Ländern gibt. Diese Information wurde auch von Vertretern einiger Banken mündlich bestätigt.

Nachfolgend sind die Beschränkungen aufgeführt, die von der Vorschrift der Zentralbank eingeführt wurden:

  1. Die folgenden natürlichen Personen:
    • Deviseninländer
    • Devisenausländer  aus „unfreundlichen“ Ländern, die in der RF nach einem Arbeitsvertrag oder einem zivilrechtlichen Vertrag arbeiten 
    • Devisenausländer  aus Ländern, die Sanktionen nicht unterstützen
    • können Geldmittel außerhalb der RF auf ihr eigenes Konto oder an eine andere natürliche Person im Ausland mit den folgenden Einschränkungen überweisen: 
    • nicht mehr als 10.000 US-Dollar (oder Gegenwert) pro Kalendermonat, wenn die Überweisung vom eigenen Konto bei einer russischen Bank erfolgt; 
    • nicht mehr als 5.000 US-Dollar (oder Gegenwert) pro Kalendermonat, wenn die Überweisung ohne Eröffnung eines Kontos erfolgt. 
  2. Die folgenden Devisenausländer:
    • natürliche Personen aus „unfreundlichen“ Ländern, die in Russland nicht berufstätig sind
    • juristische Personen aus „unfreundlichen“ Ländern 

werden in den nächsten 6 Monaten keine Geldmittel außerhalb der RF (mit oder ohne Eröffnung eines Kontos) überweisen können.

Darüber hinaus bietet die Bank Russlands seit dem 18.04.2022 den Banken wieder die Möglichkeit, Bargeld in Fremdwährung an russische Staatsbürger zu verkaufen, jedoch nur die Beträge, die seit dem 9. April 2022 bei den Banken eingegangen sind.

Die russische Regierung hat eine Liste der sogenannten „Inländer unfreundlicher Länder“ erstellt, die juristische Personen umfasst, die in den Ländern ansässig sind oder mit ihnen verbunden sind, die Sanktionen gegen die Russische Föderation eingeführt haben, sowie die natürlichen Personen, die dort die Staatsbürgerschaft oder den Wohnsitz haben, und alle Personen, von denen angenommen wird, dass sie unter der Kontrolle solcher Länder stehen, unabhängig von ihrem Wohnsitz oder Ort ihrer hauptsächlichen Geschäftstätigkeit.

Die Verbindung zum Land bedeutet Wohnsitz, Ort der hauptsächlichen Geschäftstätigkeit oder Ort der hauptsächlichen Gewinngenerierung.

Das bedeutet insbesondere, dass die Beschränkungen auch für russische OOO oder Non-Profit-Organisationen gelten würden, deren Gründer in den USA oder der EU registriert sind.

Seit dem 2. März 2022 sind die Geschäfte mit „Inländern unfreundlicher Länder“ eingeschränkt.

Die folgenden Geschäfte mit den oben genannten „Inländern unfreundlicher Länder“ und in einigen Fällen mit Ausländern aus „neutralen“ oder „freundlichen“ Ländern bedürfen der vorherigen Sondergenehmigung der Regierungskommission für die Kontrolle ausländischer Investitionen in Russland:

  • Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen oder Krediten in RUB; 
  • Alle Transaktionen im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums an Wertpapieren oder Immobilien (es ist nicht klar definiert, ob es sich um den Kauf oder Verkauf der Wertpapiere und Immobilien handelt, unserer Ansicht nach sind beide Arten von Transaktionen betroffen).

Die Kommission besteht seit 2008 und wird vom Ministerpräsidenten Mischustin geleitet. Das Verfahren zur Erteilung der oben genannten Genehmigungen sowie die Liste der erforderlichen Dokumente wurden bereits festgelegt.

Die oben genannten Transaktionen mit Wertpapieren, die im Börsenhandel getätigt werden, unterliegen der Genehmigung der Zentralbank  Russlands.

Nach den jüngsten Erläuterungen der russischen Immobilienregistrierungsbehörde (Rosreestr) und der Kommission wurden zumindest folgende Punkte geklärt:

  • Es ist nicht erforderlich, in die Immobilienverträge eine besondere Klausel aufzunehmen, die das Fehlen eines „fremden Elements“ bestätigt.
  • Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft (RF und Staatsbürgerschaft „unfreundlicher“ Länder) werden im Sinne der Anwendung der oben genannten Beschränkungen als russische Staatsbürger behandelt und benötigen daher keine besondere Genehmigung für den Abschluss von Immobiliengeschäften.
  • Russische Inländer dürfen Immobilien an Inländer „unfreundlicher“ Länder verkaufen. 
  • Russische Inländer dürfen Immobilien von Inländern aus „unfreundlichen“ Ländern erwerben. Der Transaktionsbetrag soll gemäß den im Erlass des Präsidenten Nr. 95 vom 05.03.2022 festgelegten Regeln auf ein spezielles Konto des Typs „C“ eingezahlt werden.
  • Russische Inländer dürfen auch mit Inländern aus „unfreundlichen“ Ländern Verträge über den Neubau abschließen, der von den zukünftigen Eigentümern finanziert wird, und ihre Verpflichtungen aus solchen Verträgen erfüllen.

Jeder Fall soll einzeln geprüft werden.

Alle anderen Überweisungen, die nicht direkt verboten oder eingeschränkt sind, sind weiterhin möglich.

Darlehen, gewährt an ausländische Unternehmen:

Gemäß den Klarstellungen der Zentralbank Russlands vom 02.03.2022 sind Devisenzahlungen von Deviseninländern an Devisenausländer im Rahmen sowohl neuer, als auch bereits abgeschlossener Darlehens- / Kreditverträge verboten.

Auf der anderen Seite sind Devisenzahlungen von Devisenausländern an Deviseninländer erlaubt. Das bedeutet, dass wenn ein russisches Unternehmen früher ein Darlehen seiner Muttergesellschaft gewährt hat, darf die Muttergesellschaft dieses Darlehen zurückzahlen.

Darlehen, erhalten von ausländischen Unternehmen:

Russische Deviseninländer dürfen das erhaltene Darlehen oder Zinsen in Fremdwährung zurückzahlen, es wurden jedoch einige Einschränkungen eingeführt: wenn der Zahlungsbetrag an sogenannte „unfreundliche ausländische Personen“ 10 Millionen RUB (oder den Gegenwert) pro Monat übersteigt, kann der Restbetrag über ein spezielles Bankkonto (Kontotyp „C“) in RUB bezahlt werden.

Die Zentralbank der RF hat einige Beschlüsse über die Begrenzung von Vorauszahlungen nach Verträgen zwischen den russischen Deviseninländern und Devisenausländern erlassen.

Die Höhe der Vorauszahlung ist auf 30 % des Vertragspreises für Dienstleistungsverträge (mit Ausnahme von Finanzdienstleistungs- und Versicherungs-/Rückversicherungsverträgen) und Verträge über geistiges Eigentum begrenzt, wenn der Vertragspreis USD 15.000 oder den Gegenwert am Tag des Vertragsabschlusses übersteigt, sowie für Werkverträge.

Die Höhe der Vorauszahlungen aus anderen Verträgen ist nicht begrenzt. Insbesondere hat die Zentralbank der RF angegeben, dass die folgenden Verträge von Beschränkungen ausgenommen sind:

  • Serviceverträge unter 15.000 USD;
  • Lizenzverträge unter 15.000 USD;
  • Versicherungsverträge;
  • Speditions-, Transport- oder Logistikdienstleistungsverträge;
  • Lieferverträge für alle Waren;
  • Verträge über Tourismusdienstleistungen (einschließlich Unterkunfts- und Transportdienstleistungen); 
  • Verträge über Dienstleistungen im Bereich Reparatur, Montage und Demontage außerhalb der RF;
  • Verträge über Dienstleistungen im Bereich Instandhaltung und Betrieb von Gebäuden und Bauwerken (einschließlich Versorgungsdienstleistungen).

Dies gilt auch für die Vorauszahlungen für die Teilnahme an internationalen Ausstellungen, Messen, Kongressen: 

  • für Gebietsansässige „freundlicher“ Länder nach beliebigen Verträgen 
  • für Gebietsansässige “unfreundlicher“ Länder, wenn die Veranstaltung in einem „freundlichen“ Land stattfindet. Zum Beispiel gilt bei einer Vorauszahlung an einen Vertragspartner aus den USA für die Teilnahme an einer Messe in der EU das Limit von 30 %. Wenn aber die Vorauszahlung für eine Ausstellung an einen Vertragspartner aus der EU gezahlt wird und die Ausstellung in Serbien stattfindet, kann die volle Vorauszahlung geleistet werden.

Bei Dienstleistungsverträgen mit Vorauskasse gilt vorrangig die Vorauszahlungsbeschränkung von 30 %.

Alle Dividendenzahlungen für Wertpapiere russischer Aktiengesellschaften an ihre ausländischen Aktionäre sind derzeit ausgesetzt.

In Bezug auf russische Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist Folgendes zu beachten:

Die russische Regierung hat für alle russischen juristischen Personen vom 01.04.2022 bis zum 01.10.2022 ein Moratorium auf Insolvenz auf Antrag der Gläubiger erklärt (das bedeutet, dass Eigenanträge auf die Eröffnung des  Insolvenzverfahrens weiterhin zulässig sind).

Gewinnausschüttungen oder Dividendenzahlungen russischer juristischer Personen sind für diesen Zeitraum verboten. Wenn Ihr Unternehmen bis zum 01.10.2022 den Gewinn ausschütten oder Dividenden zahlen möchte, soll es die öffentliche Bekanntmachung im staatlichen Informationssystem Fedresurs über den Verzicht auf die Anwendung des Moratoriums machen. Sollte das Unternehmen ohne eine solche Bekanntmachung Gewinnausschüttungen oder Dividendenzahlungen leisten, können die Zahlungen von russischen Banken abgelehnt werden, die berechtigt sind, die entsprechenden Bekanntmachungen zu prüfen.

Die neue Verordnung Nr. 254 vom 04.05.2022 legt eine vorübergehende Regelung für die Gewinnausschüttung für OOO fest, die von juristischen und natürlichen Personen aus „unfreundlichen“ Ländern kontrolliert werden.

Sie ist der Regelung für die Rückzahlung von Darlehen an „unfreundliche“ Länder ähnlich: Wenn der Zahlungsbetrag 10 Millionen Rubel oder den Gegenwert pro Monat übersteigt, muss die Zahlung über ein spezielles Konto des Typs „C“ erfolgen. Die Zahlungen über ein solches Konto sind nur in Rubel möglich, und ein ausländisches Unternehmen kann das Guthaben nur für bestimmte Transaktionen verwenden, z. B. zur Zahlung von Steuern, Bankprovisionen, zum Kauf von föderalen Anleihescheinen etc.

Die Verordnung sieht die Möglichkeit vor, beim Finanzministerium eine Sondererlaubnis zu beantragen und der vorübergehenden Regelung nicht zu folgen, aber wir meinen, dass es äußerst schwierig sein wird, eine solche Erlaubnis zu erhalten.

Wir schließen nicht aus, dass einige Banken eine erweiterte Auslegung anwenden und die Eröffnung eines Kontos des Typs „C“ für die Überweisungen von weniger als 10 Millionen Rubel pro Monat verlangen, was zusätzliche Verhandlungen mit der Bank erfordert.

Vom 10.03.2022 bis zum 10.09.2022 können russische juristische Personen und Einzelunternehmer für Auslandsgeschäftsreisen Bargeld in Höhe von 5.000 USD (USD, EUR, GBP, JPY) kaufen. Für andere Währungen werden keine Einschränkungen festgelegt.

Nichtansässigen juristischen Personen aus „unfreundlichen“ Ländern ist es untersagt, Devisen in Russland zu kaufen. Diese Einschränkung gilt auch für Repräsentanzen und Niederlassungen ausländischer Unternehmen sowie ausländischer juristischer Personen mit Konten in Russland. Außerdem dürfen diese Unternehmen bis zum 1. Oktober 2022 kein Geld von ihren Konten in Russland ins Ausland überweisen.

Die Banken sind befugt, alle Devisentransaktionen zu verweigern, die nach bestehenden und neu verabschiedeten Devisenvorschriften verboten sind. Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Regelung zum obligatorischen Verkauf von Deviseneinnahmen wurden noch nicht bekannt gegeben. Bezüglich der Haftung für die Durchführung verbotener Transaktionen sind wir der Meinung, dass Bußgelder für Überweisungen auf ausländische Konten und Darlehen an Devisenausländer zwischen 75 % und 100 % des Transaktionsbetrags für juristische Personen, natürliche Personen und Einzelunternehmer betragen, und RUB 20.000 bis RUB 30.000 für Führungskräfte juristischer Personen, die an den betreffenden Transaktionen beteiligt sind, da die Ausführung der verbotenen Devisentransaktionen als Ordnungswidrigkeit angesehen werden kann. Bußgelder für die Verletzung der Bedingungen und Verfahren für den obligatorischen Verkauf von Deviseneinnahmen sind derzeit nicht im Gesetzbuch der Ordnungswidrigkeiten der RF vorgesehen, werden aber wahrscheinlich bald eingeführt.
Es gibt kein generelles Verbot für EU-Bürger, Zahlungen an russische Staatsangehörige zu leisten, die ein Bankkonto bei einer russischen Bank besitzen. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Zahlung nicht gegen andere Verbote verstößt, z. B. dass sie nicht zugunsten einer in der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates genannten natürlichen oder juristischen Person oder nicht im Rahmen einer durch die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates verbotenen Transaktion erfolgt. Die Geldeinlagen bei einem EU-Kreditinstitut sind nur in dem in Artikel 5(b)(1) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates festgelegten Sonderfall verboten: „Es ist verboten, Einlagen von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen entgegenzunehmen, wenn der Gesamtwert der Einlagen der natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung pro Kreditinstitut 100.000 EUR übersteigt“. Dieses Verbot gilt nicht für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU, eines dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden Landes oder der Schweiz und nicht für natürliche Personen mit einer befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung in einem dieser Länder (Art 5b(3)). Die Geldeinlagen bei EU-Kreditinstituten, die für den nicht verbotenen grenzüberschreitenden Handel mit Gütern und Dienstleistungen zwischen der Europäischen Union und Russland erforderlich sind, sind erlaubt, auch wenn sie von russischen Staatsangehörigen oder in Russland ansässigen natürlichen Personen oder von in Russland niedergelassenen juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen stammen (Artikel 5b(4)).
Laut Artikel 5i ist für die Auslegung des Begriffs „persönlicher Gebrauch“ der nichtgewerbliche Charakter maßgeblich. Das Verbot der Ausfuhr nach Russland von Banknoten, die auf eine amtliche Währung eines Mitgliedstaats der EU lauten, soll verhindern, dass die russische Regierung, die Zentralbank der Russischen Föderation und natürliche oder juristische Personen in Russland Zugang zu Banknoten erhalten, die auf eine offizielle Währung eines Mitgliedstaats der EU lauten. Außerdem kann die Ausnahme nicht angewendet werden, um Bargeld an Bekannte, Freunde oder Eltern zu übergeben, da die Ausnahme auf Reisende beschränkt ist. Das Bargeld soll den Bedarf natürlicher Personen, die nach Russland reisen, oder deren mitreisender unmittelbarer Familienangehöriger decken.

EXPORT NACH RUSSLAND

Es gibt keine offizielle Sammelliste aller Waren, deren Export nach Russland aus der EU, den USA oder anderen Ländern verboten ist. Die Unternehmen müssen die für jedes Ausfuhrland veröffentlichten einschlägigen Listen überprüfen. In den meisten von ihnen sind die HS-Codes (TNVED-Codes) angegeben, was das Finden der Produkte erleichtert. Einige Waren unterliegen nur dann Beschränkungen, wenn ihre Preise bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Beispielsweise gelten Ausfuhrbeschränkungen für Bekleidung erst ab dem Großhandelspreis von über 1.000 USD (beim Export aus den USA) bzw. 300 EUR (beim Export aus der EU) pro Artikel. Es gibt auch eine Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), für die das Embargo gilt. In dieser Liste gibt es keine HS-Codes, nur die Namen der Waren- und Produktgruppen. Wenn Ihre Waren als Dual-Use-Güter betrachtet werden können, empfehlen wir die Beratung von lokalen Importexperten I. Wenn die Waren zu Dual-Use-Gütern gehören / als diese gelten können, aber nicht für militärische Zwecke exportiert werden, muss sich der Exporteur an die örtliche zuständige Behörde wenden, um die Bestätigung und die Ausfuhrgenehmigung zu erhalten. Sind Ihre Produkte betroffen, ist leider mit längeren Zollabfertigungsfristen oder gar mit der Ausfuhrverweigerung zu rechnen.

Man muss die Vorschriften (Verordnungen) der EU oder der USA, die den Export bestimmter Waren nach Russland verbieten, von den Vorschriften (Verordnungen) unterscheiden, die Sanktionen gegen bestimmte Personen und Unternehmen. verhängen.

Daher müssen folgende Fragen vorab geklärt werden:

  • Unterliegt die nach Russland auszuführende Ware dem Embargo (Ausfuhrverbot)?
  • Sind Transaktionen mit dem russischen Kunden und/oder seinem wirtschaftlichen Eigentümer weiterhin erlaubt?

Unsere Experten bieten die Überprüfung der Listen von Waren, die für den Export verboten sind, und die Sanktionsprüfung der russischen Unternehmen und ihrer wirtschaftlichen Eigentümer. Sie können auch Ihre russischen Partner um Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer bitten.

In jedem Fall wird eine Vorabprüfung empfohlen, um mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen der Transport- und Zollabfertigung zu vermeiden.

Uns liegen Informationen vor, dass einige Unternehmen mit demselben Problem konfrontiert sind. Wir empfehlen, den Ablehnungsgrund mit der Zollstelle zu klären und alternativ die Ausfuhr über andere Zollstellen zu versuchen. Verschiedene Zollstellen können einen mehr oder weniger strengen Ansatz für die Waren anwenden, die nicht direkt für die Ausfuhr verboten sind, aber zum Beispiel als Dual-Use-Güter angesehen werden können.
Da zuvor genutzte gewöhnliche Logistikrouten und Spediteure jetzt nicht zugänglich sein können, gehen wir davon aus, dass die Unternehmen und Einzelpersonen mit dem Anstieg von Transportkosten und der Verlängerung von Lieferzeiten rechnen müssen, bis die Situation geregelt ist und/oder alternative Routen ausgearbeitet sind. Wir können Ihnen praktische Empfehlungen zu Logistikalternativen geben, die in Ihrem Fall genutzt werden können.

EXPORT AUS RUSSLAND

Es gibt keine offizielle Sammelliste aller Waren, deren Export nach Russland aus der EU, den USA oder anderen Ländern verboten ist. Die Unternehmen müssen die für jedes Ausfuhrland veröffentlichten einschlägigen Listen überprüfen. In den meisten von ihnen sind die HS-Codes (TNVED-Codes) angegeben, was das Finden der Produkte erleichtert. Einige Waren unterliegen nur dann Beschränkungen, wenn ihre Preise bestimmte Schwellenwerte überschreiten. Beispielsweise gelten Ausfuhrbeschränkungen für Bekleidung erst ab dem Großhandelspreis von über 1.000 USD (beim Export aus den USA) bzw. 300 EUR (beim Export aus der EU) pro Artikel. Es gibt auch eine Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter), für die das Embargo gilt. In dieser Liste gibt es keine HS-Codes, nur die Namen der Waren- und Produktgruppen. Wenn Ihre Waren als Dual-Use-Güter betrachtet werden können, empfehlen wir die Beratung von lokalen Importexperten I. Wenn die Waren zu Dual-Use-Gütern gehören / als diese gelten können, aber nicht für militärische Zwecke exportiert werden, muss sich der Exporteur an die örtliche zuständige Behörde wenden, um die Bestätigung und die Ausfuhrgenehmigung zu erhalten. Sind Ihre Produkte betroffen, ist leider mit längeren Zollabfertigungsfristen oder gar mit der Ausfuhrverweigerung zu rechnen.

Man muss die Vorschriften (Verordnungen) der EU oder der USA, die den Export bestimmter Waren nach Russland verbieten, von den Vorschriften (Verordnungen) unterscheiden, die Sanktionen gegen bestimmte Personen und Unternehmen. verhängen.

Daher müssen folgende Fragen vorab geklärt werden:

  • Unterliegt die nach Russland auszuführende Ware dem Embargo (Ausfuhrverbot)?
  • Sind Transaktionen mit dem russischen Kunden und/oder seinem wirtschaftlichen Eigentümer weiterhin erlaubt?

Unsere Experten bieten die Überprüfung der Listen von Waren, die für den Export verboten sind, und die Sanktionsprüfung der russischen Unternehmen und ihrer wirtschaftlichen Eigentümer. Sie können auch Ihre russischen Partner um Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer bitten.

In jedem Fall wird eine Vorabprüfung empfohlen, um mögliche Verzögerungen oder Ablehnungen der Transport- und Zollabfertigung zu vermeiden.

Uns liegen Informationen vor, dass einige Unternehmen mit demselben Problem konfrontiert sind. Wir empfehlen, den Ablehnungsgrund mit der Zollstelle zu klären und alternativ die Ausfuhr über andere Zollstellen zu versuchen. Verschiedene Zollstellen können einen mehr oder weniger strengen Ansatz für die Waren anwenden, die nicht direkt für die Ausfuhr verboten sind, aber zum Beispiel als Dual-Use-Güter angesehen werden können.
Da zuvor genutzte gewöhnliche Logistikrouten und Spediteure jetzt nicht zugänglich sein können, gehen wir davon aus, dass die Unternehmen und Einzelpersonen mit dem Anstieg von Transportkosten und der Verlängerung von Lieferzeiten rechnen müssen, bis die Situation geregelt ist und/oder alternative Routen ausgearbeitet sind. Wir können Ihnen praktische Empfehlungen zu Logistikalternativen geben, die in Ihrem Fall genutzt werden können.

DOKUMENTENLIEFERUNG

Die Luftverkehrskorridore zwischen Russland und Europa sind gegenseitig geschlossen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Lieferung von Dokumenten und Paketen durch Speditionen. Derzeit bietet die lokale Post die einzige Möglichkeit, Dokumente nach Russland zu senden. Die Deutsche Post bestätigt, dass sie Dokumente versendet, die Lieferzeit ist jedoch länger als üblich. In Russland können Sie Dokumente per DHL an Partner in der EU senden. Für andere Richtungen gilt die generelle Empfehlung, den Austausch von Originaldokumenten um einige Zeit zu verschieben und diese vorübergehend durch eingescannte Kopien zu ersetzen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass für die Zollabfertigung keine Originale benötigt werden, da der Prozess in elektronischer Form abgewickelt wird.
Über SCHNEIDER GROUP

Die SCHNEIDER GROUP unterstützt seit 2003 Unternehmen bei der Expansion nach Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Deutschland, Georgien, Kasachstan, Kirgistan, Österreich, Polen, Russland und Usbekistan und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an: von der Entwicklung von Strategien für einen erfolgreichen Markteintritt bis hin zur Unterstützung bei der Gestaltung oder Optimierung von Buchhaltungs-, Reporting- und Finanzplanungsprozessen und dem Aufbau effizienter IT-Infrastrukturen.

500 Top-Experten kümmern sich um alle ressourcenintensiven Aufgaben, die nicht zum Kerngeschäft gehören, so dass sich unsere Kunden auf die Erreichung ihrer Geschäftsziele konzentrieren können. Wir bieten unsere Dienstleistungen in 11 Ländern an, mit geringfügigen regionalen Unterschieden. Setzen Sie sich über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung, um Einzelheiten zu den in Ihrem Zielland verfügbaren Dienstleistungspaketen anzufordern.

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