Wichtige Änderungen in den Steuergesetzen Kasachstans

28.02.2024

Quelle: KSE МF RК (www.kgd.gov.kz/ru)
13.10.2023

Videoberatungen in KSE

Seit dem 16.10.2023 startete das Komitee für staatliche Einnahmen (KSE) des Finanzministeriums der Republik Kasachstan (MF RK) ein Pilotprojekt zur Beratung von Steuerzahlern per Videokommunikation über das Callcenter von KSE.

Das Ziel des Projekts ist es, Steuerzahlern Beratungen in einem bequemeren und schnelleren Format anzubieten, mit Hilfe eines speziellen QR-Codes (oder „Videoanruf“-Links) auf der KSE-Plattform oder über Salyqbot in Telegram.

Der Dienst lässt während der Videoberatung Textnachrichten und notwendige Links an Anrufer senden.

Öffnungszeiten des Callcenters: Montag-Freitag von 9.00 bis 18.30 Uhr.


Quelle: АО “ENPF“ (www.enpf.kz/kz/)
05.12.2023

Einführung von ORBA seit 2024

Der Einheitliche Rentenansparfonds (ERAF) erinnert daran, dass das derzeitige Ansparsystem seit dem 01.01.2024 durch eine neue provisorische Sparkomponente ergänzt wird, und zwar durch obligatorische Rentenversicherungsbeiträge des Arbeitsgebers (ORBA).

ORBA werden aus Einkünften steuerpflichtiger Arbeitgeber oder ggf. selbständiger Steuerzahler entrichtet und nur für Steuerpflichtige, die nach dem 01.01.1975 geboren wurden. Die ORBA-Sätze ergeben sich aus dem für diese Zwecke ermittelten Monatseinkommen des Arbeitnehmers:

  • seit 01.01.2024 г. – i. H. v. 1,5%
  • ab 01.01.2025 г. - i. H. v. 2,5%
  • ab 01.01.2026 г. - i. H. v. 3,5%
  • ab 01.01.2027 г. - i. H. v. 4,5%
  • ab 01.01.2028 г. - i. H. v. 5%

Dabei soll das zur Berechnung von ORBA ermittelte monatliche Einkommen des Arbeitnehmers mindestens das 50-fache des Mindestlohns betragen.

Es ist zu beachten, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers für ORBA gemäß dem Steuergesetzbuch der RK steuerlich abzugsfähig sind. Somit bleibt die Belastung des Arbeitgebers auf einem akzeptablen Niveau.


Quelle: IS Paragraph
24.11.2023

Die Regeln für die Rückerstattung der MwSt. wurden geändert

Die Regeln für die Rückerstattung der MwSt. (im Weiteren „Regeln“) wurden ergänzt und geändert. Es wurden verbessernde Änderungen zur Rückerstattung der überzahlten MwSt. aufgrund des analytischen Berichts „Pyramide“ vorgenommen.

Insbesondere wurden die Regeln durch den neuen Abs. 45-1 ergänzt, der besagt:

„45-1. Der Bericht „Pyramide“ umfasst alle Dienstleister des Leistungsempfängers, mit Ausnahme der folgenden Fälle:

1.   Überschuss des Betrags der Verstöße über den MwSt.-Betrag auf direkt oder über Vermittler (Provisionsagenten, Zwischenhändler oder Vertreter) gelieferte Waren, ausgeführte Arbeiten bzw. erbrachte Dienstleistungen, der durch den geprüften Leistungsempfänger geltend gemacht wird“.

Die Fristen für die Erstellung des Berichts „Pyramide“ zur Beseitigung festgestellter Verstöße wurden verkürzt, in der neuen Fassung der Regeln wurde der Abs. 44 genehmigt. Jetzt werden für die Erstellung des Berichts „Pyramide“ die eingereichten MwSt.-Erklärungen und (oder) Angaben aus den Informationssystemen für den entsprechenden Steuerzeitraum verwendet, und zwar die aktuellen Daten zum 20. Tag des 3. Monats des Quartals, in dem der Antrag auf die Rückerstattung der MwSt. eingereicht wurde.

Die Erhebung dieser Daten erfolgt spätestens am 10. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt, in dem der Antrag auf Rückerstattung der MwSt. eingereicht wurde.

Die regionalen Abteilungen von KSE МF RК erstellen den Bericht „Pyramide“ nach dem Ablauf der im T. 2 Abs. 44 angegebenen Frist und spätestens:

1.   10 Arbeitstage – über die im T. 1 Abs. 54 der Regeln angegebenen Leistungsempfänger und deren direkte Lieferanten;

2.   30 Arbeitstage – über sonstige Leistungsempfänger und deren Lieferanten.

Darüber hinaus wurde der Algorithmus zur Ermittlung des zu erstattenden MwSt.-Betrags bei festgestellten Verstößen gemäß dem Bericht „Pyramide“ bestimmt.

Die Ermittlung der zu erstattenden MwSt. aufgrund der Ergebnisse der Prüfung wurde geändert.

In der neuen Fassung wurde die Form der Meldung über den überzahlten MwSt.-Betrag, dessen Rückerstattung im vereinfachten Verfahren bestätigt war, festgelegt.


Quelle: KSE МF RК (www.kgd.gov.kz/ru)
26.10.2023

Allgemeine Meldung der Einkünfte: was müssen Geschäftsführer, Gründer juristischer Personen und Einzelunternehmer wissen

Seit dem 01.01.2024 wird in der Republik Kasachstan die dritte Etappe der allgemeinen Meldung der Einkünfte eingeführt, auf der die „Erklärung über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten“ (Formular 250.00) Geschäftsführer, Gründer (Gesellschafter) juristischer Personen und Einzelunternehmer sowie ihre Ehegatten bzw. Ehegattinnen einreichen sollen.

Wenn Sie zu den oben genannten Personengruppen gehören, jedoch keine Erwerbstätigkeit ausüben (oder diese eingestellt haben), empfehlen wir Ihnen, deren Beendigung beim Finanzamt zu melden.

Um zu überprüfen, ob Sie ein Einzelunternehmer bzw. Geschäftsführer einer juristischen Person sind, die ihre Tätigkeit eingestellt hat, oder auf der Liste unzuverlässiger Steuerzahler stehen, folgen Sie den Links zu den elektronischen Diensten der Plattform KSE МF RК unten:

https://kgd.gov.kz/ru/services/taxpayer_search_unreliable/list
https://kgd.gov.kz/ru/services/taxpayer_search_unreliable
https://kgd.gov.kz/ru/services/taxpayer_search/entrepreneur

Das Formular 250.00 wird dem Finanzamt spätestens am 15. Juli in Papierform und am 15. September in elektronischer Form über die Webanwendung „Steuerkonto“ (cabinet.salyk.kz) oder über die Web-Apps e-Salyq Аzamat, еGov mobile, Halyk übermittelt.

Bitte beachten Sie, dass die genannten Personen nach der Einreichung des Formulars 250.00 im Jahr 2024 ab 2025 die Einkünfte- und Vermögenserklärung jährlich abgeben sollen (Formular 270.00).


Quelle: IS Paragraph
06.12.2023

Mindestlohn, Мonatsberechnungswert und andere Berechnungswerte für 2024: das Gesetz ist unterzeichnet

Das Gesetz der RK vom 5.12.2023 Nr. 43-VIII genehmigte den republikanischen Haushalt für 2024 – 2026, wonach seit dem 1. Januar 2024 folgende Werte festgelegt wurden:

1.   Mindestlohn: KZT 85.000

2.   Monatsberechnungswert: KZT 3.692

3.   Mindestbetrag der staatlichen Grundrente: KZT 28.215

4.   Mindestrente: KZT 57.853

5.   Lebenshaltungskosten zur Berechnung der Grundsozialleistungen: KZT 43.407.


Quelle: IS Paragraph
13.12.2023

Änderungen des Steuergesetzbuches wurden vom Präsidenten Kasachstans genehmigt

Der Staatsoberhaupt unterzeichnete:

  • das Gesetz der RK vom 12.12.2023 Nr. 45-VIII «Über Änderungen und Ergänzungen zum Gesetzbuch der RK „Über Steuern und andere Pflichtabgaben an den Haushalt“» (Steuergesetzbuch) und das Gesetz der RK «Über die Inkraftsetzung des Gesetzbuchs der RK „Über Steuern und andere Pflichtabgaben an den Haushalt“» (Steuergesetzbuch);
  • das Gesetz der RK vom 12.12.2023 Nr. 46-VIII „Über Änderungen und Ergänzungen einzelner Steuerrechtsvorschriften der RK“.

Was ändert sich im Steuergesetzbuch seit dem 01.01.2024.

1.   Es wurde der Art. 51-2 ergänzt, der das Verfahren und die Voraussetzungen für die Gewährung eines Zahlungsaufschubs für staatliche Abgaben in Gerichten regelt.

2.   Die Pflicht der Steuerzahler zur Aufbewahrung von Schichtberichten, Kassenbüchern und Kaufbelegen sowie Storno-, Rückgabeschecks und Kassenschecks, nach denen Storno- und Rückgabetransaktionen erfolgten, innerhalb von 5 Jahren ab dem Datum deren Drucks oder der vollständigen Ausfüllung, wurde abgeschafft, da alle Daten beim zuständigen Datenverarbeiter gespeichert werden.

3.   Darüber hinaus wurde Folgendes festgelegt:

  • Gelder, die vom Nationalfonds an Kinder überwiesen werden, gelten nicht als Einkommen natürlicher Personen;
  • Bescheide über die Einschränkung der Ausstellung von elektronischen MwSt.-Rechnungen können an Steuerpflichtige sowohl elektronisch als auch in einigen Fällen per Einschreiben mit Benachrichtigung oder persönlich gegen Unterschrift zugestellt werden;
  • Steuerpflichtige können Beschwerden bei einer zuständigen Stelle elektronisch einreichen, Bescheide aufgrund der Prüfung können auch elektronisch übermittelt werden.

4.   Außerdem wurde eine einheitliche Frist für die Abgabe der Steuererklärungen im Rahmen der allgemeinen Meldung der Einkünfte (Erklärung über Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Formular 250.00) und Einkünfte- und Vermögenserklärung (Formular 270.00)) festgelegt; diese sind spätestens am 15. September des laufenden Jahres einzureichen.

5.   In der Einkünfte- und Vermögenserklärung werden nur Einkünfte angegeben, die vom Steuerzahler selbstständig entrichtet werden, mit Ausnahme der Einkünfte, die an der Zahlungsquelle besteuert werden (Löhne, Renten und Sozialleistungen). Sonstige Daten werden aus den Informationssystemen der Behörden automatisch übernommen.

6.   Darüber hinaus:

  • Die Pflicht der notariellen Beglaubigung von Kopien der Dokumente, die den Aufenthaltsort des Steuerpflichtigen bei einer Steuerprüfung bestätigen, wurde abgeschafft;
  • Das Verfahren zur Ermittlung des Einkommens einer Person, die digitales Mining betreibt, wurde klargestellt: Bei der Berechnung der Körperschaftsteuer auf erhaltene digitale Vermögenswerte wird das Verfahren zur Ermittlung und Veröffentlichung des Wertes digitaler Vermögenswerte und die Liste ihrer Arten von einer autorisierten Stelle ohne Abstimmung mit dem Astana International Financial Centre bestimmt;
  • Es wurden die Fälle bestimmt, in denen eine Kürzung des steuerpflichtigen Einkommens nicht auf Einkünfte angewendet wird, die zweitrangige Banken aus den von der Nationalbank der RK ausgegebenen Staatspapieren erhalten haben;
  • Das Verfahren zur Zahlung von Gebühren für die Nutzung von Grundstücken, die zur vorübergehenden kostenpflichtigen Landnutzung (Pacht) übertragen wurden, und von Lagerstätten aufgrund Lizenzen zur Exploration bzw. Gewinnung fester Mineralien wurde klargestellt;
  • Das Verfahren zur Berechnung der Gebühren für Digital Mining wurde klargestellt: Es wird vorgeschlagen, die Gebühr mit dem Satz von KZT 1 pro 1 Kilowattstunde verbrauchten Stroms zu berechnen, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen in eigenen Kraftwerken in der RK oder aus Erzeugungsanlagen, die nicht an das einheitliche Stromversorgungssystem der RK angeschlossen sind, verwendet wird;
  • Das Verfahren zur Besteuerung von Personen, die in den Sonderwirtschaftszonen tätig sind, wurde geändert, um es an neue Ansätze zur Erstellung der Liste vorrangiger Tätigkeiten im Rahmen des Gesetzes der RK „Über Sonderwirtschaftszonen und Industriezonen“. anzupassen. Ein differenzierter Ansatz zur Gewährung von Investitionsvorteilen für die in den SWZ tätigen Personen nach dem Grundsatz „Je mehr Investitionen, desto mehr Vorteile“ wurde eingeführt.


Quelle: KSE МF RК (www.kgd.gov.kz/ru)
15.12.2023

Die Adresse des Steuerkontos wurde geändert

KSE МF RК informiert, dass seit 19.12.2023 IS „Steuerkonto“ unter der neuen Adresse verfügbar ist: cabinet.kgd.gov.kz.

Kontaktieren Sie uns.

loading captcha...
Senden...