NACHRICHTEN VON SCHNEIDER GROUP, NOVEMBER 2020

04.12.2020

Willkommen zum monatlichen Newsletter der SCHNEIDER GROUP mit einer Auswahl an Nachrichten und den wichtigsten regionalen Updates für Russland & die GUS im November 2020. Sie möchten mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns einfach.

SCHNEIDER GROUP NEWS

Natalia Wilke und ihr Team verstärken die Rechts- und Steuerpraxis der SCHNEIDER GROUP

Natalia Wilke, Rechtsanwältin mit über 20 Jahren Erfahrung im Gesellschafts-, Handels- und Baurecht stößt ab 01.01.2021 als Partnerin für die Rechts- und Steuerabteilung und Büroleiterin zur SCHNEIDER GROUP St. Petersburg. Natalia bringt außerdem ihr Juristenteam mit an Bord.
Für Näheres klicken Sie hier.
Für rechtliche Unterstützung wenden Sie sich an uns.

Weitere Schritte zur Harmonisierung der Marktbestimmungen in der EU und EAWU am Runden Tisch der Lissabon-Wladiwostok Initiative in Moskau diskutiert

Am 16. November 2020 moderierte Ulf Schneider, Präsident & Gründer der SCHNEIDER GROUP, die Gesprächsrunde zur Lisbon-Vladivostok Initiative „Konkrete Schritte zur Zusammenarbeit zwischen der EAWU und der EU“. Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung stand die Identifizierung niedrigschwelliger, praktischer gemeinsamer Projekte für beide Unionen. Mehr dazu hier.

LÄNDER-UPDATES

  • RUSSLAND

Russische Software ist ab 01.01.2021 auf in Russland hergestellten oder verkauften elektronischen Geräten zu installieren

Am 18. November billigte die Regierung der Russischen Föderation die Liste der Geräte, auf denen russische Software vorinstalliert werden muss, und die Regeln für die Erstellung und Verwaltung des Registers für russische Software, die vorinstalliert werden muss, sowie die Vorschriften für die Installation. Mehr dazu hier.
Setzen Sie sich mit dem Rechtsteam der SCHNEIDER GROUP in Verbindung, um zu prüfen, ob Ihre Software in das Register zur Vorinstallation aufgenommen werden kann.

Aufnahme in die Liste der kleinen und mittleren Unternehmen auf monatlicher Basis

Ab dem 7. November können Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erfüllen, monatlich in das Register der KMU aufgenommen werden. Der KMU-Status ist mit zahlreichen Vorteilen verbunden, unter anderem mit einem reduzierten Sozialsteuersatz von 15% statt 30%.
Setzen Sie sich mit dem Rechtsteam der SCHNEIDER GROUP in Verbindung, um zu prüfen, ob Sie in das KMU-Register aufgenommen werden können, und um Unterstützung bei der Aufnahme in die Liste zu erhalten.

 Registrierung einer Wirtschaftseinheit mit einer Standard-Satzung

Ab dem 25. November kann eine Wirtschaftseinheit in Russland mit einer von insgesamt 36 Standardsatzungen registriert werden. Um Unternehmen bei der Registrierung einer neuen juristischen Person zu helfen, Kosten bei der Ausarbeitung einer Satzung zu sparen, bietet die SCHNEIDER GROUP jetzt einen Telegramm-Bot an, mit dem Sie bequem die am besten geeignete Option wählen können.
Erhalten Sie Ihre Satzung mit 7 simplen Fragen hier oder kontaktieren Sie das Rechtsteam der SCHNEIDER GROUP um den Rundum-Support für Ihre Unternehmensregistrierung zu erhalten.

  • BELARUS

Obligatorische Maskenpflicht wird schrittweise eingeführt

Gegenwärtig ist eine administrative Haftung für die Leiter von entsprechenden Unternehmen vorgesehen, während die Frage der persönlichen Haftung für die Nichtbenutzung von Masken an öffentlichen Orten derzeit noch erörtert wird.
Die Experten der SCHNEIDER GROUP Minsk bieten Rechtsberatung zu den geltenden Vorschriften und deren Auswirkungen auf das Geschäft sowie Anti-Krisen Interim Management-Dienstleistungen an.

Grenzschließung zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19

Ab dem 1. November wird die Einreise ausländischer Staatsbürger vorübergehend ausgesetzt. Setzen Sie sich mit dem Minsker Team der SCHNEIDER GROUP in Verbindung, um genaue Erläuterungen zur aktuellen Einreiseregelung zu erhalten und mehr darüber zu erfahren, wie Sie die Geschäftskontinuität für den Fall sicherstellen können, dass Ihr ausländisches Management nicht einreisen kann.
  • KASACHSTAN

Änderungen der Regeln für Währungstransaktionen

Die Änderungen beinhalten ein Verbot der Verwendung bargeldloser Fremdwährungen, die gemäß Paragraph 20 der Verfahrensregeln erworben wurden, für Zwecke, die nicht mit der Erfüllung von Verpflichtungen in Fremdwährung zusammenhängen, und die Bereitstellung zusätzlicher Dokumente beim Kauf bargeldloser Fremdwährungen.
Setzen Sie sich mit SCHNEIDER GROUP Kazakhstan in Verbindung, um rechtliche Unterstützung bei der Abwicklung von Geschäften mit ausländischer Währung in Übereinstimmung mit den neuen Anforderungen zu erhalten.

Kontaktieren Sie uns.

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