Liberalisierung der Devisenregelungen

18.08.2022

Am 8. August 2022 verabschiedete der Präsident der Russischen Föderation den Erlass Nr. 529, der die Pflicht für die Rückführung fast vollständig aufhebt.

Wir möchten daran erinnern, dass die Rückführungspflicht bis vor kurzem in vollem Umfang für Folgendes galt:

  • Vorauszahlungen von Gebietsansässigen an Gebietsfremde im Rahmen von Außenhandelsverträgen für Waren (Arbeiten oder Dienstleistungen), wenn die betreffenden Waren (Arbeiten oder Dienstleistungen) nicht rechtzeitig geliefert wurden;
  • Erhalt von Deviseneinnahmen auf Konten bei autorisierten Banken im Rahmen von Außenhandelsverträgen über die Übertragung der Rohstoffe mit bestimmten HS-Codes an Gebietsfremde;
  • Rückzahlung von Darlehen, im deren Rahmen ein Gebietsansässiger einem Gebietsfremden Mittel in Rubel oder Fremdwährung zur Verfügung gestellt hat.

Der Erlass hebt diese Pflicht de facto auf. Gebietsansässige können Zahlungsbeträge, erhalten von Gebietsfremden im Rahmen von Außenhandelsverträgen und Darlehensverträgen, auf ihre Auslandskonten gutschreiben sowie Forderungen auf andere zulässige Weise erlöschen lassen: durch Verrechnung oder Novation. Gleichzeitig besteht Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Vorrangs des Erlasses des Präsidenten und der formell immer noch geltenden gesetzlichen Devisenvorschriften und der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten.

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