Initiative der Aussetzung von Doppelbesteuerungsabkommen

23.03.2023

Am 15. März 2023 haben das Außenministerium und das Finanzministerium der Russischen Föderation die Initiative eingeleitet, Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden „DBA“) mit „unfreundlichen“ Ländern auszusetzen. Derzeit ist nicht klar, um welche DBA es sich handelt, wann eine solche Aussetzung erfolgt und wie rechtliche Widersprüche beseitigt werden können, da eine solche Aussetzung nicht gesetzlich geregelt ist.

Mögliche Folgen

Eine vollständige Beendigung der DBA kommt nicht in Frage. Zumindest hat die russische Seite eine solche Absicht nicht angedeutet.

Mit der Aussetzung der DBA würden jedoch keine Vorzugssätze und Befreiungen mehr gelten: An die Quellensteuer für „passive Einkünfte“ werden die nach russischem Recht geltenden Sätze angewendet -- 15 Prozent für Dividenden und 20 Prozent für Zinsen und Lizenzgebühren.

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