Das neue Föderale Gesetz Nr. 305-FZ: ein großes Paket an Steueränderungen

Am 2. Juli 2021 wurde das Föderale Gesetz Nr. 305-FZ unterzeichnet, das umfangreiche Änderungen des Steuergesetzbuches der Russischen Föderation einführt. Einige Bestimmungen werden bereits 2021 in Kraft treten.
1. Safe Harbor- Regeln zur Kontrolle der Zinssätze bei konzerninternen Darlehen laut den Verrechnungspreisregeln sind geändert
Die Sätze zur Berechnung des abzugsfähigen Höchstbetrags der Zinsen wurden nach der Reform der IBOR (Interbank Offer Rates) gemäß Art. 269 des Steuergesetzbuches der RF durch €STR, SOFR, SONIA und SARON je nach Vertragswährung ersetzt.
Die neuen Zinssätze sind ab Beginn 2022 anzuwenden. Die Informationen zu den Sätzen, einschließlich historischer Daten, werden auf den offiziellen Webseiten der Finanzinstitute der jeweiligen Länder veröffentlicht.
Wir empfehlen Ihnen, sicherzustellen, dass das System zur Kontrolle der Übereinstimmung der Darlehenszinssätze mit dem Marktniveau die neuen Zinssätze berücksichtigt und auch bei der Anwendung der Grenzwerte die neuen Grenzen nicht überschritten werden.
2. Begrenzungen für den Verlustvortrag sind verlängert
Bis Ende 2024 wurde die Geltungsdauer der Begrenzung bei der Anrechnung von Verlusten aus Vorjahren für die Berechnung der Gewinnsteuer verlängert. Wir möchten daran erinnern, dass die Steuerbemessungsgrundlage seit einigen Jahren aufgrund früherer Verluste nicht um mehr als 50 % reduziert werden kann.
Zuvor wurde die Aufhebung der Begrenzung zur Förderung der Wirtschaft während der Pandemie aktiv diskutiert, aber diese Idee fand keine Unterstützung bei Regierungsbeamten.
3. Die Liste der passiven Erträge der in Russland steuerpflichtigen ausländischen Unternehmen wurde erweitert
Ab 2022 wird eine erweiterte Liste der Erträge von Unternehmen gelten, die in Russland über eine Betriebsstätte tätig sind. Zum Beispiel unterliegen die Verbindlichkeiten des ausländischen Unternehmens, das über eine Zweigniederlassung tätig ist, die mit der Tätigkeit einer solchen Zweigniederlassung direkt verbunden sind, in Russland der Quellensteuer.
Bisher galten als Erträge von Betriebsstätten eines ausländischen Unternehmens in der Regel nur die Erträge aus der Gewerbetätigkeit, zu denen die Erträge in Form von Darlehenszinsen nicht gehören, da sie passiv sind.
Wir empfehlen Ihnen, sich auf eine größere Offenheit gegenüber den Steuerbehörden vorzubereiten: vergewissern Sie sich oder bereiten Sie eine Begründung dessen vor, dass Darlehen oder Kredite des ausländischen Unternehmens nicht der Tätigkeit seiner Betriebsstätte in Russland zugeordnet werden können.
4. Es wurde eine Klärung zur Zahlung der MwSt. durch ausländische Unternehmen gegeben, wenn diese in Russland registriert sind
Ab Oktober 2021 ist die Pflicht zum Umsatzsteuerabzug eindeutig einem russischen Vertragspartner auferlegt, der Erträge an ein ausländisches Unternehmen zahlt, auch wenn dieses Unternehmen in Russland Niederlassungen hat. Diese Regelung gilt, wenn die Zweigniederlassung oder die Repräsentanz nicht am Geschäft beteiligt ist, d. h. die Tätigkeit des ausländischen Unternehmens vollständig aus dem Ausland ausgeübt wird und nicht mit der Tätigkeit durch die Betriebsstätte verbunden ist.
Zuvor hatte das Finanzministerium Russlands mitgeteilt, dass der ausländische Verkäufer von Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) die MwSt. selbst zahlen muss, wenn er eine registrierte Betriebsstätte hat (oder auf einer anderen Grundlage bei den russischen Steuerbehörden registriert ist) – auch wenn die Betriebsstätte am Verkauf nicht beteiligt war. Dabei basierten diese Ausführungen auf der Stellungnahme des Verfassungsgerichts der Russischen Föderation, die zugunsten der Steuerbehörden ausgelegt wurde.
Wir empfehlen Ihnen, das Verfahren für die Zusammenarbeit mit russischen Käufern zu klären.
5. Die Liste der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten wurde erweitert
Es ist nun möglich, nicht nur Materialkosten, Löhne, Abschreibungen und andere Kostenarten, sondern auch Kosten für den Erwerb der Ergebnisse geistiger Tätigkeit als abzugsfähig zu erfassen.
Das Gesetz führt auch viele andere für das Geschäft wichtige Änderungen ein, die auf mehr als 50 Seiten des Dokuments dargestellt sind. In unserem Überblick sind wir auf die wichtigsten von ihnen eingegangen, die sich direkt auf die Aktivitäten unserer Kunden beziehen.