Anwendung der Anti-Coronavirus-Gesetze in der Praxis – wir betrachten die Antworten des Obersten Gerichts auf die wesentlichen Aspekte aus unternehmerischer Sicht

23.04.2020

Am 21. April 2020 bestätigte das Oberste Gericht der Russischen Föderation die Rechtsauslegung (https://www.vsrf.ru/files/28856/) von Gesetzen und Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Ausbreitung in der Russischen Föderation.

Die Übersicht beschäftigt sich mit der Anwendung des Verfahrens-, Zivil-, Insolvenz-, Verwaltungs- und Strafrechts.

Von größtem Interesse und Bedeutung für die Geschäftswelt sind die Erläuterungen des Obersten Gerichts der Russischen Föderation zur Rechtsauslegung in Bezug auf die Anwendung des Zivilrechts (Fragen 5-8 der Übersicht):

Aufschub von Verpflichtungen

Die durch die Präsidialerlasse Nr. 206 vom 25. März 2020 und Nr. 239 vom 2. April 2020 erklärten arbeitsfreien Tage im Zeitraum vom 30. März bis zum 30. April 2020 zählen zu den Maßnahmen, die zur Gewährleistung der sanitär-epidemiologischen Sicherheit der Bevölkerung festgelegt wurden, und sind in der Regel kein Grund für einen Aufschub der Erfüllung von Verpflichtungen nach den Bestimmungen des Artikels 193 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation. Andernfalls würde dies die Aussetzung aller zivilrechtlichen Verpflichtungen für einen langfristigen Zeitraum und eine erhebliche Einschränkung des Güter- und Rechtsverkehrs insgesamt bedeuten, was nicht den Zielsetzungen des Präsidialerlasses der Russischen Föderation entspräche.

Aussetzung und Wiedereinsetzung von Verjährungsfristen

Wenn die von den staatlichen und lokalen Behörden ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) die Geltendmachung eines Anspruchs verhindern, weil dies für den Kläger auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, können sie als Grundlage für die Aussetzung der Verjährungsfrist angesehen werden.

Die versäumte Verjährungsfrist kann auf der Grundlage von Artikel 205 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation wiederhergestellt werden, wenn die ergriffenen einschränkenden Maßnahmen die Bürger daran hindern, einen Anspruch vor Gericht geltend zu machen (aufgrund von Selbstisolierung, der Unmöglichkeit, sich aufgrund des Alters, des Gesundheitszustands oder anderer Umstände).

Einstufung von Epidemien, restriktiven Maßnahmen oder Selbstisolation als Umstand höherer Gewalt

Nach Ansicht des Obersten Gerichts der Russischen Föderation kann das Coronavirus als ein Umstand höherer Gewalt nicht für alle Schuldnerkategorien allgemein anerkannt werden, unabhängig von der Art ihrer Tätigkeit, den Bedingungen ihrer Durchführung, einschließlich der Region, in der die Gesellschaft tätig ist. Daher sollte das Vorliegen von Umständen höherer Gewalt individuell (nicht automatisch) unter Berücksichtigung der Umstände eines entsprechenden Falles (einschließlich der Frist für die Erfüllung der Verpflichtung, der Art der unerfüllten Verpflichtung, der Angemessenheit und des guten Glaubens der Handlungen des Schuldners usw.) festgestellt werden.

Der Kommentar des Obersten Gerichts der Russischen Föderation zur Möglichkeit, die fehlenden Geldmittel des Schuldners als einen Umstand höherer Gewalt anzuerkennen, ist wichtig – auch wenn in der bisherigen Gerichtspraxis ein Mangel an erforderlichen Geldmitteln seitens des Schuldners nicht per se als Grundlage für eine Haftungsbefreiung anerkannt wurde, wenn dieser Mangel durch festgelegte einschränkende Maßnahmen, insbesondere das Verbot bestimmter Tätigkeiten, Selbstisolierung usw., verursacht wurde, kann er in manchen Fällen doch als Grundlage für eine Haftungsbefreiung für nicht erfüllte bzw. nicht ordnungsgemäß erfüllte Verpflichtungen gelten bzw. wird. Als Beispiel nennt das Oberste Gericht die zwangsweise Schließung einer öffentlichen Verpflegungseinrichtung, für die aufgrund eines erheblichen Rückgangs von Einkünften ein Nachkommen ihrer Verpflichtungen nicht mehr möglich war. In diesem Zusammenhang kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Gerichte die oben genannten Regeln vor allem auf Organisationen anwenden werden, die zu den am stärksten von der Verbreitung des Coronavirus betroffenen Branchen gehören.

In den Erläuterungen heißt es ferner, dass die Verpflichtung ganz oder teilweise auf der Grundlage der Artikel 416 und 417 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation aufgehoben wird, wenn die Umstände höherer Gewalt und/oder die Maßnahmen staatlicher/lokaler Behörden die Erfüllung der Verpflichtung ganz oder teilweise unmöglich gemacht haben.

Änderung von Vertragsbedingungen oder Vertragsauflösung

Das Oberste Gericht der Russischen Föderation äußerte sich zurückhaltend zu der Möglichkeit, Vertragsbedingungen zu ändern oder einen Vertrag gerichtlich zu kündigen, und dies mit den einschränkenden Maßnahmen (z.B. Selbstisolierung) zu begründen. Das Gericht zitierte die allgemeinen Regeln des Artikels 451 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation „über wesentliche Veränderung von Umständen“. Das Oberste Gericht der Russischen Föderation betonte, dass die Gerichte zur Befriedigung eines Anspruchs auf Änderung von Vertragsbedingungen darlegen müssen, welche öffentlichen Interessen der Vertragsbeendigung entgegenstehen oder ob sich ein erheblicher Schaden für die Parteien aus der Vertragsbeendigung ergibt.

Gleichzeitig verwies das Oberste Gericht auf die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder seine Bedingungen in Übereinstimmung mit anderen Normen des russischen Rechts zu ändern – insbesondere gemäß Artikel 328 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation (Nichterfüllung einer Gegenverpflichtung aus einem Vertrag) oder Artikel 19 des neuen Föderalen Gesetzes Nr. 98-FZ vom 1. April 2020 „Über die Einführung von Änderungen bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation zur Vorbeugung und Bewältigung von Notsituationen“.

Kontaktieren Sie uns.

loading captcha...
Senden...